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ARAG Krankenversicherung
PKV-Beitragserhöhung 2027 – Tarife, Beitragsentwicklung & Prüfung

ARAG Beitragserhöhung 01.01.2027 – welche Tarife können betroffen sein und welche Möglichkeiten bestehen?

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Eine Beitragserhöhung bei der ARAG Krankenversicherungs-AG bedeutet nicht automatisch, dass Sie Ihren bestehenden Versicherungsschutz aufgeben oder einfach in einen günstigeren Tarif wechseln müssen.

Für das Jahr 2027 liegen derzeit noch keine belastbaren allgemeinen Prozentwerte vor. Die ARAG weist darauf hin, dass erst im weiteren Jahresverlauf feststeht, welcher Tarif in welchem Umfang angepasst wird. Aktuelle Informationen gehen davon aus, dass konkrete Werte ab Oktober 2026 vorliegen. 

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Die Entwicklung für 2026 zeigt bereits, warum eine pauschale Aussage zur „ARAG-Beitragserhöhung“ zu kurz greifen würde.

Bei verschiedenen Vollversicherungstarifen gab es je nach Tarif und Eintrittsalter teilweise deutliche Unterschiede. Gleichzeitig blieben andere Tarifbereiche beitragsstabil. 

Damit stellt sich für ARAG-Versicherte nicht nur die Frage:

„Wie stark steigt mein Beitrag?“

Viel wichtiger kann sein:

„Welche Möglichkeiten bestehen für meinen konkreten Versicherungsvertrag?“

Denn gerade bei einer langjährigen privaten Krankenversicherung können Tarifgeneration, Leistungsumfang, Selbstbeteiligung und vorhandene Alterungsrückstellungen eine wichtige Rolle spielen.

Genau hier setzt PKV-Anwaltscheck an.

Unser Informations- und Verbraucherschutzportal informiert über die Entwicklung der privaten Krankenversicherung und zeigt anhand konkreter Praxisfälle, welche Möglichkeiten eine anwaltliche Prüfung grundsätzlich ergeben kann.

Wenn Sie Ihre persönliche Situation prüfen lassen möchten, können Sie anschließend den Kontakt zu einem spezialisierten Rechtsexperten beziehungsweise Rechtsanwalt herstellen.

ARAG Beitragserhöhung 2027 – konkrete Anpassungswerte stehen derzeit noch aus

Für 2027 sind derzeit keine verlässlichen allgemeinen Prozentwerte veröffentlicht, die für sämtliche ARAG-Versicherten gelten würden.

Die ARAG informiert ihre Kunden bei einer Beitragsanpassung individuell über die jeweilige Veränderung des Beitrags und die Hintergründe der Anpassung. Für die Beitragsanpassung zum 01.01.2026 wurden entsprechende Schreiben mit einer individuellen Übersicht über die Beitragsänderung je Tarif versendet. 

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Die ARAG verfügt über verschiedene Tarifgenerationen und Produktbereiche.

Zu den wichtigen Vollversicherungstarifen gehören unter anderem K, MedExtra (ME), MedBest (MB), BeihilfeBest (BHB, BAB, BSB), BeihilfeErgänzungBest (BHEB, BAEB, BSEB), BSS sowie die Tarife 20, 21, 21P, 25, 27, 52, 54 und E. Diese Tarife sind beispielsweise auch für die Beitragsrückerstattung relevant. 

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Daneben bestehen zahlreiche weitere Tarifbausteine und ältere Tarifgenerationen.

Dazu gehören unter anderem die Tarife 200, 201, 203, 205, 207, 208, 209, 210, 21P70, 21P80 und 21P90 sowie weitere Tarifvarianten. Im Bereich der Krankentagegeldversicherung bestehen beispielsweise 31, 32, 34, 36, 37, 38, 39, 35, KTV21, KTV28, KTplus und KTV42 bis KTV364. Hinzu kommen Pflege- und Zusatzversicherungstarife wie 68, 69, PIN1, PIN2, PIN3, PIN4, PIN5 und PF. 

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Gerade diese Vielzahl unterschiedlicher Tarife macht deutlich:

Es gibt nicht die eine ARAG-Beitragserhöhung.

Entscheidend ist immer der konkrete Vertrag.

Hier finden Sie alle Informationen zum Thema PKV Beitrag senken

Hier finden Sie alle Informationen zum Thema PKV Beitragserhöhung

ARAG Beitragserhöhungen der vergangenen Jahre – warum die Tarifentwicklung entscheidend ist

Ein Blick auf die Beitragsentwicklung 2026 zeigt sehr deutlich, warum die Betrachtung des eigenen Tarifs wesentlich aussagekräftiger sein kann als eine allgemeine Prozentzahl.

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Zum 01.01.2026 wurden bei der ARAG verschiedene Vollversicherungstarife angepasst.

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Bei den dokumentierten Anpassungen lagen beispielsweise die Erhöhungen im Tarif 200 für Erwachsene je nach Eintrittsalter bei rund 12 Prozent, im Tarif 201 bei etwa 13 Prozent und im Tarif 203 bei etwa 14 Prozent.

Noch deutlicher waren teilweise die Unterschiede bei Kindern und Jugendlichen. Im Tarif 209 wurden beispielsweise für Kinder rund 43 Prozent und für Jugendliche rund 49 Prozent ausgewiesen. Im Tarif 21P70 lagen die Werte bei rund 26 Prozent für Kinder und 40 Prozent für Jugendliche. 

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Gleichzeitig gab es auch Tarife, die von der Anpassung nicht betroffen waren.

Bei den aktuellen Unisex-Tarifen MedExtra und MedBest lagen die durchschnittlichen Erhöhungen für Erwachsene zum 01.01.2026 laut ARAG bei etwa 2 bis 3 Prozent beziehungsweise 2 bis 5 Prozent. Kinder und Jugendliche blieben dort beitragsstabil. Der K-Tarif blieb in allen Selbstbeteiligungsstufen für alle Altersklassen beitragsstabil. 

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Auch zahlreiche Zusatzbereiche entwickelten sich unterschiedlich. So blieben beispielsweise die Tarife 281, 282, 482, 483 und V100 beitragsstabil, während andere Krankentagegeld- oder Pflegezusatztarife angepasst wurden. 

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Das zeigt:

Die Frage „Wie hoch war die Beitragserhöhung bei der ARAG?“ lässt sich nicht mit einer einzigen Zahl beantworten.

Viel interessanter ist:

Wie hat sich mein konkreter Tarif entwickelt – und welche Möglichkeiten bestehen heute?

Hier finden Sie alle Informationen zu unwirksame Beitragserhöhungen

Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Rückforderung Beitragserhöhung

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ARAG Beitragserhöhung 2027 – günstiger ist nicht automatisch besser

Wenn der Beitrag steigt, entsteht verständlicherweise schnell der Wunsch, die monatliche Belastung zu reduzieren.

Doch genau hier kann die eigentliche Prüfung erst beginnen.

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Die ARAG bietet unterschiedliche Tarifstufen und Leistungsmodelle. Beispielsweise unterscheiden sich KomfortKlasse K, MedExtra und MedBestbeim Leistungsumfang und bei der Beitragsgestaltung. Auch die Selbstbeteiligung kann je nach Tarif unterschiedlich ausgestaltet sein.

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Ein günstigerer Tarif kann deshalb mit Veränderungen beim Leistungsumfang, bei der Selbstbeteiligung oder bei anderen Tarifbestandteilen verbunden sein.

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Die entscheidende Frage sollte daher nicht nur lauten:

„Welcher ARAG-Tarif kostet weniger?“

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Sondern:

„Welche Möglichkeiten bestehen für meinen bestehenden Vertrag – und welche davon passen langfristig zu meinem Versicherungsschutz?“

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Gerade bei einer langjährigen privaten Krankenversicherung kann diese Unterscheidung entscheidend sein.

Eine Beitragssenkung allein sagt noch nichts darüber aus, ob eine Tariflösung tatsächlich sinnvoll ist.

Hier finden Sie alle Informationen zu Prüfungsthemen einer Beitragserhöhung

Hier finden Sie alle Informationen zum § 203 VVG und dessen Bedeutung

ARAG Tarifwechsel nach § 204 VVG – welche Möglichkeiten bestehen innerhalb der Versicherung?

Das Tarifwechselrecht nach § 204 VVG ermöglicht grundsätzlich einen Wechsel innerhalb des bestehenden Versicherungsunternehmens.

Die ARAG bestätigt selbst, dass Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Wechsel in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz haben. Dabei werden die aus dem Vertrag erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellung angerechnet. Bei Mehrleistungen im Zieltarif kann grundsätzlich eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich werden. 

Damit kann ein interner Tarifwechsel eine interessante Möglichkeit sein, wenn der bisherige Beitrag deutlich gestiegen ist.

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Doch auch hier sollte nicht einfach der billigste Tarif ausgewählt werden.

Die ARAG weist selbst darauf hin, dass ein Tarifwechsel zur Beitragssenkung möglich sein kann und dass die Tarifoptimierung beziehungsweise der Tarifwechsel für Kunden kostenlos angeboten wird. 

Für eine unabhängige Betrachtung stellt sich deshalb eine andere Frage:

Welche Tarifmöglichkeiten bestehen tatsächlich für meinen bestehenden Vertrag?

Dabei können unter anderem die bisherige Tarifgeneration, Leistungsunterschiede, Selbstbeteiligungen, Alterungsrückstellungen und mögliche Mehrleistungen berücksichtigt werden.

Ein Tarifwechsel ist deshalb keine reine Preisfrage.

Er sollte vielmehr unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, welche Lösung für den konkreten Versicherungsvertrag langfristig sinnvoll sein kann.

ARAG Beitragserhöhung 2027 – was kann eine umfassende Prüfung untersuchen?

Eine individuelle Prüfung kann – abhängig von der persönlichen Situation – verschiedene Bereiche miteinander verbinden.

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Die Beitragsanpassung

Welche Mitteilung hat die ARAG verschickt? Welche Gründe werden genannt und welche rechtlichen Voraussetzungen sind bei der konkreten Beitragsanpassung zu berücksichtigen?

Die Tarifwelt

Welcher ARAG-Tarif besteht aktuell? Handelt es sich um einen älteren Bestandstarif oder beispielsweise um einen Tarif aus der heutigen K-, MedExtra- oder MedBest-Tarifwelt?

Die Tarifmöglichkeiten

Welche internen Tarifalternativen bestehen für den konkreten Vertrag?

Die Leistungen

Welche Unterschiede bestehen zwischen dem bisherigen Versicherungsschutz und möglichen Alternativen?

Die Altersrückstellungen

Welche Bedeutung haben die bereits erworbenen Alterungsrückstellungen bei einem möglichen Tarifwechsel?

Die bisherige Entwicklung

Wie hat sich der konkrete ARAG-Tarif über die vergangenen Jahre entwickelt und welche früheren Beitragsanpassungen sind für die Gesamtbetrachtung relevant?

Weitere rechtliche Möglichkeiten

Kann neben einer Tarifprüfung auch eine weitergehende rechtliche Prüfung der Beitragsanpassung sinnvoll sein?

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Damit geht eine solche Betrachtung deutlich weiter als ein einfacher Vergleich des aktuellen Monatsbeitrags.

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Hier finden Sie Informationen zu den Erfolgschancen einer PKV Prüfung

Hier finden Sie Informationen zu den häufigsten Fehlern einer PKV Prüfung

Dokumentierte Praxisfälle – nicht nur vergleichen, sondern Möglichkeiten erkennen

Genau hier möchte PKV-Anwaltscheck einen anderen Ansatz bieten als reine Vergleichs- oder Informationsseiten.

Wir zeigen nicht nur, welche ARAG-Tarife existieren oder wie sich Beiträge entwickeln.

Auf unseren Praxisfall-Seiten zeigen wir anhand dokumentierter Fälle, welche Möglichkeiten eine tatsächlich durchgeführte anwaltliche Prüfung ergeben kann und welche Lösungen in konkreten Fällen umgesetzt wurden.

Bei einer ARAG-Prüfung kann beispielsweise interessant sein, welche internen Tarifalternativen vorhanden sind, welche Unterschiede beim Leistungsumfang bestehen, wie sich die Selbstbeteiligung verändert und welche Bedeutung die vorhandenen Alterungsrückstellungen haben.

Gerade wenn bereits ein günstigerer Tarif angeboten wird, kann die eigentliche Frage deshalb lauten:

Gibt es noch weitere Möglichkeiten, die bisher nicht betrachtet wurden?

Es geht nicht darum, einfach irgendeinen günstigeren Tarif zu finden.

Es geht darum, die vorhandenen Möglichkeiten vollständig zu erkennen und anschließend zu bewerten.

Der entscheidende Punkt ist:

PKV-Anwaltscheck selbst führt diese rechtliche Prüfung nicht durch.

Unser Informationsportal informiert Privatversicherte und ermöglicht ihnen anschließend den Kontakt zu spezialisierten Rechtsexperten beziehungsweise Rechtsanwälten, die den konkreten Einzelfall prüfen können.

Die auf PKV-Anwaltscheck dargestellten Praxisfälle dienen der Veranschaulichung. Die dort erzielten Ergebnisse sind immer einzelfallabhängig und können weder garantiert noch auf andere Versicherte übertragen werden.

 

Finden Sie Informationen zum 4 Säulen Prüfverfahren

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ARAG Beitragserhöhung 2027 bereits erhalten? Jetzt prüfen lassen

Sie haben von der ARAG eine Beitragsanpassung zum 01.01.2027 erhalten?

Dann muss der erste Schritt nicht automatisch ein Versicherungswechsel oder die Auswahl des günstigsten Tarifs sein.

Gerade bei einem langjährigen ARAG-Vertrag kann es sinnvoll sein, zunächst die vorhandene Tarif- und Vertragssituation umfassend betrachten zu lassen.

Ein spezialisierter Rechtsexperte oder Rechtsanwalt kann – abhängig vom konkreten Fall – beispielsweise die Beitragsanpassung, die bisherige Tarifentwicklung, mögliche interne Tarifalternativen, Leistungsunterschiede, Alterungsrückstellungen und weitere rechtliche Gesichtspunkte prüfen.

Dabei kann insbesondere interessant sein, ob neben einer reinen Beitragssenkung eine Lösung gefunden werden kann, die den bestehenden Versicherungsschutz möglichst sinnvoll berücksichtigt.

PKV-Anwaltscheck selbst führt diese Prüfung nicht durch.

Unser Informationsportal hilft Ihnen dabei, sich zunächst zu informieren und anschließend den Kontakt zu spezialisierten Rechtsexperten herzustellen.

Hier finden Sie Informationen zu $ 204 VVG - PKV Tarif Prüfung

ARAG Beitragserhöhung 2027 – auch ohne Beitragserhöhung kann eine Prüfung interessant sein

Eine wichtige Frage wird häufig übersehen:

Muss man überhaupt auf eine Beitragserhöhung warten, um seine PKV prüfen zu lassen?

Nein.

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Auch wenn Ihr ARAG-Beitrag 2027 unverändert bleibt, kann eine individuelle Betrachtung interessant sein.

Gerade bei langjährigen Verträgen können sich Fragen ergeben:

Passt mein heutiger Tarif noch zu meiner persönlichen Situation?

Welche Möglichkeiten bestehen innerhalb meines bisherigen Vertrags?

Wie entwickeln sich Beitrag und Leistungen langfristig?

Welche Bedeutung haben meine vorhandenen Alterungsrückstellungen?

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Welche Tarifalternativen stehen mir tatsächlich offen?

Und:

Gibt es Möglichkeiten, die ich bisher noch gar nicht betrachtet habe?

Eine Beitragsstabilität bedeutet deshalb nicht automatisch, dass der bestehende Versicherungsschutz für jeden Versicherten bereits optimal aufgestellt ist.

Gerade weil die ARAG selbst zahlreiche interne Tarifwechselmöglichkeiten vorsieht, kann eine unabhängige Betrachtung interessant sein.

Eine individuelle Prüfung kann deshalb unabhängig davon interessant sein, ob gerade eine Beitragserhöhung vorliegt.

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Fazit: ARAG Beitragserhöhung 2027 nicht vorschnell entscheiden

 Beitragserhöhung sollte deshalb nicht isoliert betrachtet werden.

Entscheidend sind der konkrete Tarif, die bisherige Beitragsentwicklung, der Leistungsumfang, die Selbstbeteiligung, die Alterungsrückstellungen und die innerhalb des bestehenden Versicherungsverhältnisses vorhandenen Möglichkeiten.

Gerade deshalb kann es sinnvoll sein, nicht einfach den erstbesten günstigeren Tarif auszuwählen.

PKV-Anwaltscheck informiert – die Rechtsexperten prüfen.

Und auch wenn keine Beitragserhöhung vorliegt, kann eine Prüfung interessant sein, wenn Sie wissen möchten, welche Möglichkeiten in Ihrem bestehenden ARAG-Vertrag bestehen könnten.

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Sie sind bei einem anderen privaten Krankenversicherer versichert?

Auch für andere Versicherungsgesellschaften finden Sie auf dem PKV-Anwaltscheck Informationen zu Beitragserhöhungen 2027, Beitragsstabilität, Tarifmöglichkeiten und weiteren Prüfungsmöglichkeiten.

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Hier finden Sie die Informationen zu Ihrem Versicherer

Button der einzelnen Versicherungsgesellschaften
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Beitragserhöhung der ARAG Krankenversicherung prüfen

Viele Versicherte der ARAG Krankenversicherung erhalten im Laufe ihres Versicherungsverhältnisses Schreiben über Beitragsanpassungen. Gerade bei langjährig bestehenden Verträgen stellt sich häufig die Frage, welche Ursachen hinter einer Beitragserhöhung stehen und welche Möglichkeiten innerhalb des bestehenden Versicherungsverhältnisses geprüft werden können.

Eine Beitragserhöhung bedeutet nicht zwangsläufig, dass keine weiteren Optionen bestehen. Eine anwaltliche Prüfung kann helfen, die individuelle Vertrags- und Beitragssituation transparent darzustellen und mögliche Handlungsoptionen aufzuzeigen.

Warum kommt es bei der ARAG zu Beitragserhöhungen?

Beitragsanpassungen können unterschiedliche Ursachen haben.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • steigende Gesundheitskosten,

  • höhere Leistungsausgaben,

  • demografische Entwicklungen,

  • versicherungsmathematische Anpassungen,

  • gesetzliche Rahmenbedingungen.

Welche Faktoren im konkreten Fall eine Rolle spielen, hängt von der jeweiligen Tarif- und Vertragssituation ab.

Welche ARAG-Tarife sind häufig betroffen?

Die ARAG bietet verschiedene Tarifgenerationen innerhalb der privaten Krankenversicherung an.

Je nach Tarif, Vertragslaufzeit und individueller Situation können sich unterschiedliche Entwicklungen der Beiträge ergeben.

Eine individuelle Bewertung sollte stets anhand des konkreten Versicherungsvertrages erfolgen.

Welche Möglichkeiten bestehen bei einer Beitragserhöhung?

Viele Versicherte gehen zunächst davon aus, dass nur ein Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen möglich ist.

Je nach individueller Situation können jedoch auch innerhalb der ARAG verschiedene Optionen geprüft werden.

Analyse der aktuellen Beitragssituation

Prüfung der bestehenden Tarif- und Vertragsstruktur.

Tarifwechsel innerhalb der ARAG

Bewertung möglicher Tarifalternativen innerhalb des bestehenden Versicherungsunternehmens.

Vergleich des Leistungsumfangs

Prüfung möglicher Unterschiede zwischen den verfügbaren Tarifvarianten.

Langfristige Beitragsentwicklung

Bewertung möglicher Auswirkungen auf die zukünftige finanzielle Belastung.

Welche Bedeutung hat § 204 VVG?

§ 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt unter anderem die Möglichkeit eines Tarifwechsels innerhalb des bestehenden Versicherungsunternehmens.

Viele Versicherte kennen diese Möglichkeit nicht oder wissen nicht, welche Optionen sich daraus ergeben können.

Eine individuelle Prüfung kann helfen, bestehende Tarifalternativen transparent darzustellen.

Für wen kann eine Prüfung sinnvoll sein?

Eine Prüfung kann insbesondere für Versicherte interessant sein, die

  • eine Beitragserhöhung der ARAG erhalten haben,

  • ihre monatliche Belastung überprüfen möchten,

  • mögliche Tarifalternativen kennenlernen möchten,

  • ihren bestehenden Versicherungsschutz erhalten möchten,

  • eine unabhängige rechtliche Einschätzung wünschen.

Häufige Fragen zur ARAG Beitragserhöhung

Muss ich die Beitragserhöhung akzeptieren?

Welche Möglichkeiten bestehen, hängt von der individuellen Vertrags- und Tarifstruktur ab.

Muss ich die ARAG verlassen?

Nicht zwingend. Je nach Situation können Tarifalternativen innerhalb der ARAG geprüft werden.

Kann ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG möglich sein?

Ob Tarifalternativen bestehen, hängt vom jeweiligen Vertrag und den verfügbaren Tarifen ab.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Hilfreich sind insbesondere:

  • Beitragsanpassungsschreiben,

  • Versicherungsschein,

  • Tarifunterlagen,

  • Nachträge zum Vertrag,

  • sonstiger Schriftverkehr mit der ARAG.

Welche Chancen kann eine anwaltliche Prüfung bieten?

Eine anwaltliche Prüfung kann dazu beitragen,

  • die Ursachen der Beitragserhöhung besser zu verstehen,

  • mögliche Tarifalternativen zu identifizieren,

  • Leistungsunterschiede transparent darzustellen,

  • Chancen und Risiken verschiedener Optionen zu bewerten,

  • fundierte Entscheidungen zu treffen.

Fazit

Eine Beitragserhöhung bei der ARAG Krankenversicherung muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass keine weiteren Handlungsmöglichkeiten bestehen. Je nach individueller Vertragssituation können unterschiedliche Tarifoptionen innerhalb des bestehenden Versicherungsunternehmens geprüft werden. Eine anwaltliche Prüfung kann helfen, die persönliche Situation transparent darzustellen und mögliche Wege für die Zukunft aufzuzeigen.

Unsicher, ob Ihre Situation geprüft werden sollte?
Lassen Sie Ihre private Krankenversicherung kostenfrei und unverbindlich prüfen. Bereits eine Ersteinschätzung kann aufzeigen, ob mögliche Tarifalternativen, Beitragsentlastungen oder weitere Handlungsoptionen bestehen könnten. 

Die gesamte Kommunikation kann bequem digital per Telefon, E-Mail oder auch per WhatsApp erfolgen. Ein persönlicher Termin oder eine Anfahrt sind nicht erforderlich. Die Rechtsexperten sind bundesweit für Sie tätig.

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Wer jahrzehntelang Beiträge zahlt, darf erwarten, dass alle Möglichkeiten berücksichtigt werden.

Genau deshalb prüfen Rechtsanwälte bestehende Tarifoptionen, mögliche Rückerstattungen, Risikozuschläge und weitere Entlastungsmöglichkeiten innerhalb Ihrer privaten Krankenversicherung.

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BEITRAG SENKEN

Häufig sind Einsparungen von
mehreren hundert Euro monatlich bei gleichwertigen oder besseren  Leistungen möglich.

Tarifoffenlegung

Anwälte fordern die Offenlegung aller relevanten Tarifoptionen nach § 204 VVG.

Gesundheitsprüfung

Je nach Tarifoption kann ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Abgabe von Laborwerten möglich sein.

Erfolgshonorar

Anwälte verdienen nur, wenn Sie sparen oder sie Ihnen Geld aus unrechtmäßigen Beitrags- 
erhöhungen zurückholen.

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