Mehrleistungsausschlussverfahren in der PKV – Tarifwechsel trotz Vorerkrankungen
Viele privat Krankenversicherte zahlen seit Jahren hohe Beiträge und gehen davon aus, dass ein Tarifwechsel aufgrund bestehender Vorerkrankungen nicht mehr möglich ist. Tatsächlich besteht jedoch häufig die Möglichkeit, innerhalb der eigenen privaten Krankenversicherung in einen günstigeren Tarif zu wechseln.
Problematisch wird es dann, wenn der neue Tarif sogenannte Mehrleistungen gegenüber dem bisherigen Tarif enthält. In diesen Fällen verlangen Versicherer oftmals Gesundheitsangaben, ärztliche Nachweise oder erheben Risikozuschläge.
Genau hier kann das Mehrleistungsausschlussverfahren eine wichtige Rolle spielen.
Was ist ein Mehrleistungsausschlussverfahren?
Beim Mehrleistungsausschlussverfahren bleibt der Versicherte grundsätzlich auf dem Leistungsniveau seines bisherigen Tarifs. Die zusätzlichen Leistungen des neuen Tarifs werden ausgeschlossen.
Dadurch entfällt in vielen Fällen die Notwendigkeit einer erneuten Gesundheitsprüfung für die ausgeschlossenen Mehrleistungen.
Der Versicherte erhält dennoch Zugang zu einem anderen Tarif innerhalb seiner privaten Krankenversicherung und kann von dessen günstigeren Beiträgen sowie weiteren tariflichen Vorteilen profitieren.
Warum kann ein Tarifwechsel trotzdem sinnvoll sein?
Viele ältere Tarife verfügen über ungünstige Kostenstrukturen oder befinden sich in geschlossenen Tarifwelten. Neue Versicherte kommen dort nicht mehr hinzu, was langfristig häufig zu stärkeren Beitragssteigerungen führen kann.
Neuere Tarife bieten oftmals:
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günstigere Beitragsstrukturen
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modernere Tarifkalkulationen
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größere Versichertenkollektive
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stabilere Entwicklung der Beiträge
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bessere Kalkulationsgrundlagen für die Zukunft
Durch ein Mehrleistungsausschlussverfahren kann der Versicherte an diesen Vorteilen teilhaben, ohne die zusätzlichen Mehrleistungen des neuen Tarifs in Anspruch zu nehmen.
Welche Vorteile bietet ein Mehrleistungsausschlussverfahren?
Ein Mehrleistungsausschlussverfahren kann unter anderem folgende Vorteile bieten:
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Wechsel in einen günstigeren Tarif innerhalb der bestehenden PKV
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Vermeidung von Risikozuschlägen auf Mehrleistungen
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keine umfangreichen Gesundheitsprüfungen für ausgeschlossene Leistungen
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langfristig geringere monatliche Beiträge
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bessere Tarifstruktur für die Zukunft
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Erhalt der bisherigen Leistungsbasis
Gerade für Versicherte mit bestehenden Vorerkrankungen kann dies eine interessante Möglichkeit sein, Beitragspotenziale zu nutzen.
Welche Rolle spielt die anwaltliche Unterstützung?
Die private Krankenversicherung ist ein komplexes Rechtsgebiet. Nicht jeder Versicherte kennt die Möglichkeiten, die sich aus § 204 VVG ergeben.
Eine anwaltliche Prüfung kann dabei helfen,
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geeignete Tarifalternativen zu identifizieren,
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die Voraussetzungen für einen Tarifwechsel zu prüfen,
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mögliche Mehrleistungen zu bewerten,
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ein Mehrleistungsausschlussverfahren rechtlich begleiten zu lassen,
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unnötige Risikozuschläge zu vermeiden.
Insbesondere bei langjährig bestehenden Verträgen lohnt sich häufig eine individuelle Prüfung der vorhandenen Möglichkeiten.
Für wen kann das Mehrleistungsausschlussverfahren interessant sein?
Das Verfahren kann insbesondere für Versicherte interessant sein, die:
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seit vielen Jahren privat versichert sind,
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unter hohen Beiträgen leiden,
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bestehende Vorerkrankungen haben,
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einen Tarifwechsel prüfen möchten,
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Risikozuschläge vermeiden wollen,
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ihre private Krankenversicherung langfristig optimieren möchten.
Häufige Fragen
Was bedeutet Mehrleistungsausschluss?
Die zusätzlichen Leistungen des neuen Tarifs werden ausgeschlossen. Der Versicherte bleibt hinsichtlich dieser Leistungen auf dem Niveau seines bisherigen Tarifs.
Muss ich erneut Gesundheitsfragen beantworten?
Je nach Situation kann durch den Ausschluss der Mehrleistungen eine umfangreiche Gesundheitsprüfung vermieden werden.
Kann ich trotzdem Beiträge sparen?
Ja. Der eigentliche Vorteil besteht häufig darin, dass der Versicherte Zugang zu einem günstigeren Tarif mit modernerer Tarifstruktur erhält.
Ist ein Mehrleistungsausschlussverfahren für ältere Versicherte geeignet?
Gerade ältere Versicherte mit bestehenden Vorerkrankungen können von dieser Möglichkeit profitieren, wenn ein regulärer Tarifwechsel erschwert wäre.
Sollte ein Anwalt das Verfahren begleiten?
Eine anwaltliche Prüfung kann sinnvoll sein, um die individuellen Möglichkeiten nach § 204 VVG vollständig auszuschöpfen und rechtliche Nachteile zu vermeiden.
Fazit
Das Mehrleistungsausschlussverfahren ist eine Möglichkeit, trotz bestehender Vorerkrankungen in einen günstigeren Tarif innerhalb der privaten Krankenversicherung zu wechseln. Die zusätzlichen Leistungen des neuen Tarifs werden ausgeschlossen, während gleichzeitig die Vorteile der neuen Tarifstruktur genutzt werden können. Eine anwaltliche Prüfung kann helfen, die individuellen Möglichkeiten zu erkennen und rechtssicher umzusetzen.
Auf unserer Startseite finden Sie ein dokumentierten Praxisfall mit 570 EUR mtl. Ersparnis und dem Mehrleistungsauschlussverfahren, begleitet durch die anwaltliche Korrespondenz.
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