
Aktionsangebote Oktober 2026 –
Drei exklusive Aktionsmodelle für Ihren anwaltlich begleiteten PKV-Tarifwechsel
Dauerhaft Beiträge sparen – mit einer spezialisierten anwaltlichen Tarifprüfung
Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung sind in den vergangenen Jahren bei vielen Versicherten deutlich gestiegen. Gerade langjährig Privatversicherte stellen sich deshalb die berechtigte Frage, ob sich der monatliche Beitrag innerhalb der bestehenden privaten Krankenversicherung reduzieren lässt, ohne das Versicherungsunternehmen wechseln zu müssen.
Genau auf diese Fragestellung haben sich Kanzleien seit vielen Jahren spezialisiert.
Sie begleiten privat Krankenversicherte bundesweit bei der anwaltlichen Prüfung eines Tarifwechsels innerhalb ihrer bestehenden privaten Krankenversicherung nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Im Rahmen dieser Herbstaktion bis zum 31. Oktober 2026 profitieren Sie von drei attraktiven Aktionsmodellen, die ausschließlich für einen begrenzten Zeitraum angeboten werden.
Warum eine anwaltliche Tarifprüfung häufig deutlich mehr erreicht, als eine Anfrage bei ihrer privaten Krankenversicherung oder Makler.
Ein Makler kann anfragen, ein Anwalt kann auffordern.
Grundsätzlich kann jeder Versicherte selbst bei seiner privaten Krankenversicherung nach günstigeren Tarifen fragen oder sich an seinen Versicherungsvertreter beziehungsweise Versicherungsmakler wenden.
Geht es Ihnen lediglich darum, Ihren Beitrag zu senken – unabhängig davon, ob sich Ihr Versicherungsschutz verändert –, ist eine anwaltliche Begleitung häufig nicht erforderlich.
Möchten Sie Ihren Beitrag jedoch möglichst dauerhaft reduzieren und dabei Ihren bisherigen Versicherungsschutz weitgehend erhalten, beginnt genau hier die anwaltliche Spezialisierung.
Denn die Tätigkeit beschränkt sich nicht auf eine einfache Tarifanfrage. Bereits vor der anwaltlichen Aufforderung zur Tarifoffenlegung analysieren die Rechtsexperten Ihren bestehenden Versicherungsvertrag, erstellen ein anwaltliches Vorbereitungsgutachten und entwickeln eine individuelle Strategie für Ihre Tarifprüfung. Dabei berücksichtigen sie unter anderem langjährige Erfahrungen mit den Tarifwelten der privaten Krankenversicherungen, mögliche Tarifalternativen sowie weitere Faktoren, die für eine fundierte Bewertung von Bedeutung sein können.
So erhalten Sie nicht lediglich eine Tarifübersicht, sondern eine anwaltlich begleitete Prüfung mit dem Ziel, langfristig eine wirtschaftlich sinnvolle Tariflösung innerhalb Ihrer bestehenden privaten Krankenversicherung zu finden.
Damit Sie vorab einen Eindruck bekommen wie eine anwaltliche Aufforderung ausschaut und welche Ergebnisse erzielt werden können:
Dokumentierter Mandatsfall mit tatsächlicher Auskunft der Versicherung
Nachfolgend finden Sie ein anonymisierten Auszug aus einem tatsächlichen anwaltlichen Auskunft- und Tarifoffenlegungsverfahren nach § 204 VVG.
Die Fallbeispiele sind echt und wurden von der kooperierenden Rechtsanwaltskanzlei Rainer Nitzschke, zur Veranschaulichung zur Verfügung gestellt.
Fallbeispiel Rentner & Senioren - DKV
Anonymisierte Auszüge aus dem Auskunftsverfahren
Anwaltsschreiben




Versicherungsschreiben




Monatliche Ersparnis
579,00 €
Herbstaktion bis 31. Oktober 2026 – Drei Aktionsmodelle einer anwaltlichen PKV-Tarifprüfung zu attraktiven Konditionen
Premium-Paket
10 Monatsersparnisse bei Annahme statt regulär 12 Monatsersparnisse
Das umfassende Leistungspaket für alle, die eine vollständige anwaltliche Begleitung wünschen plus 3 Jahre Nachbetreuung mit weiteren Prüfungen.
Enthalten sind insbesondere:
kostenfreie Ersteinschätzung
anwaltliches Vorbereitungsgutachten
anwaltliche Aufforderung zur Tarifoffenlegung nach § 204 VVG
umfassende Tarifanalyse
Vergleich sämtlicher relevanter Tarifalternativen
anwaltliches Tarifgutachten
Begleitung bis zur erfolgreichen Tarifumstellung
Unterstützung bei Gesundheitsfragen oder erforderlichen Mehrleistungsausschlussverfahren
36 Monate Nachbetreuung
Prüfung weiterer Optimierungsmöglichkeiten innerhalb der Betreuungszeit ohne erneutes Honorar
50:50-Regelung bei vereinbarten Leistungs- oder Rückforderungsfällen
Komfort-Paket
8 Monatsersparnisse bei Annahme
Für Mandanten, die eine vollständige anwaltliche Tarifprüfung wünschen, jedoch auf die anschließende dreijährige Betreuung verzichten möchten.
Enthalten sind:
kostenfreie Ersteinschätzung
anwaltliches Vorbereitungsgutachten
anwaltliche Tarifoffenlegung
vollständige Tarifanalyse
anwaltliches Tarifgutachten
Leistungsvergleich
Begleitung bis zum erfolgreichen Tarifwechsel
Unterstützung bei erforderlichen Gesundheitsprüfungen
Begleitung bei Mehrleistungsausschlussverfahren
Nicht enthalten:
✘ 36 Monate Nachbetreuung
✘ spätere erneute Tarifprüfungen innerhalb der Betreuung
Direkt-Paket
Einmaliger Festpreis: 1.299 Euro
Dieses Modell richtet sich an Versicherte, die ausschließlich eine anwaltliche Tarifoffenlegung wünschen und die anschließende Bewertung selbst oder gemeinsam mit ihrem Berater vornehmen möchten.
Enthalten sind:
anwaltliche Aufforderung zur Tarifoffenlegung nach § 204 VVG
anwaltliche Korrespondenz mit Ihrer privaten Krankenversicherung
Übersendung der vom Versicherer offengelegten Tarifunterlagen direkt vom Versicherer an Sie
Der Festpreis bleibt unabhängig davon unverändert, ob sich später eine mögliche Beitragsersparnis von 2.000 Euro, 4.000 Euro oder 6.000 Euro jährlich ergibt.
Welche Aktionsvariante passt am besten zu Ihnen?
Sie entscheiden selbst, welchen Umfang der anwaltlichen Unterstützung Sie wünschen.
Premium – Empfehlung
Das Premium-Paket richtet sich an Versicherte, die den gesamten Tarifwechsel in erfahrene anwaltliche Hände legen möchten.
Neben der kostenfreien Ersteinschätzung übernehmen die Rechtsanwälte die vollständige rechtliche Prüfung, erstellen ein individuelles Vorbereitungsgutachten, analysieren sämtliche Tarifmöglichkeiten und begleiten Sie bis zur erfolgreichen Umsetzung.
Ein besonderer Vorteil ist die 36-monatige Nachbetreuung.
Während dieser Zeit prüft die Kanzlei auf Wunsch, ob innerhalb Ihrer privaten Krankenversicherung neue Tarifmöglichkeiten entstehen oder weitere Optimierungen sinnvoll sein können. Für diese Nachprüfungen fällt innerhalb der Betreuung selbstverständlich kein neues Erfolgshonorar an. Zukünftige weitere Ersparnisse verbleiben im vollen Umfang bei Ihnen.
Innerhalb von drei Jahren können unter Umständen neue Tarife eröffnet werden die zu einer weiteren Ersparnis beitragen, Gesundheitsreformen eine Ersparnis ermöglichen oder nach Beitragsanpassungen identischer Tarife die Beitrag reduzieren.
Sehr oft lassen sich dadurch neue Einsparungen erzielen die Ihnen nicht unmittelbar mitgeteilt werden müssen.
Komfort – Die vollständige Tarifprüfung ohne Nachbetreuung
Das Komfort-Paket eignet sich für Versicherte, die zwar die komplette anwaltliche Prüfung und Begleitung bis zum Tarifwechsel wünschen, auf eine spätere Betreuung jedoch verzichten möchten.
Sie profitieren von derselben anwaltlichen Expertise wie im Premium-Paket – lediglich die dreijährige Anschlussbetreuung entfällt.
Direkt – Für Selbstentscheider
Das Direkt-Paket richtet sich an Versicherte, die ausschließlich eine anwaltliche Tarifoffenlegung wünschen.
Sie erhalten die anwaltliche Aufforderung an Ihre private Krankenversicherung sowie die vom Versicherer übersandten Tarifunterlagen. Die anschließende Bewertung und Entscheidung erfolgt eigenständig durch Sie oder mit Unterstützung Ihres Maklers.
Warum eine einfache Anfrage bei der privaten Krankenversicherung häufig nicht ausreicht
Viele Versicherte wenden sich zunächst selbst an ihre private Krankenversicherung und bitten um günstigere Tarife.
Grundsätzlich ist das möglich.
Die eigentliche Herausforderung besteht jedoch nicht darin, eine Tarifübersicht anzufordern, sondern die Vielzahl möglicher Tarifwelten fachlich richtig zu bewerten.
Je nach Versicherungsunternehmen existieren über Jahrzehnte gewachsene Tarifstrukturen mit zahlreichen Tarifgenerationen und Tarifkombinationen.
Hierzu gehören beispielsweise:
-
Bisex-Tarife
-
Unisex-Tarife
-
ältere Tarifgenerationen
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aktuelle Tarifwelten
-
Volltarife
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Kompakttarife
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Bausteintarife
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Standardtarife
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Basistarife
-
Ergänzungstarife
-
unterschiedliche Tarifkombinationen
Für Versicherte ist diese Tariflandschaft regelmäßig kaum zu überblicken und Versicherer sind nicht verpflichtet alle Tarifalternativen offenzulegen.
Selbst wenn verschiedene Tarifmöglichkeiten angeboten werden, bleibt die entscheidende Frage:
Sind das wirklich alle Tariflösungen und welche ist vor allem langfristig die sinnvollste und berücksichtigt sie neben einer möglichen Beitragsersparnis auch den bestehenden Versicherungsschutz, sowie die zukünftige Beitragsentwicklung?
Genau an dieser Stelle beginnt die anwaltliche Tätigkeit.
Warum privat Versicherte
PKV-Anwaltscheck vertrauen
Zahlreiche Privatversicherte haben ihre PKV prüfen lassen.
30 jährige Berufserfahrung mitunter von Rechtsanwälten die Mandanten im Versicherungsrecht und bei der
Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen.
30+
Jahre Erfahrung
im Versicherungsrecht und im Umgang mit Versicherer
Die anwaltliche Strategie – Der Unterschied liegt nicht im Schreiben, sondern in der Vorbereitung
Die anwaltliche Aufforderung an Ihre private Krankenversicherung ist lediglich ein Bestandteil der anwaltlichen Tätigkeit. Der eigentliche Mehrwert beginnt bereits deutlich früher.
Bevor Ihre private Krankenversicherung zur Tarifoffenlegung nach § 204 VVG aufgefordert wird, analysieren die Rechtsexperten zunächst Ihren bestehenden Versicherungsvertrag umfassend.
Hierbei berücksichtigen sie unter anderem:
-
Ihren aktuellen Tarif und dessen Leistungsumfang
-
Ihre bisherige Vertragslaufzeit
-
die vorhandenen Altersrückstellungen
-
Ihre bisherige Beitragsentwicklung
-
Besonderheiten der Tarifwelt Ihres Versicherers
-
Ihre persönliche Lebens- und Versicherungssituation
Auf Grundlage dieser Informationen erstellen sie ein anwaltliches Vorbereitungsgutachten.
Dieses bildet die Basis für die weitere Vorgehensweise und dient dazu, die Tarifprüfung möglichst zielgerichtet vorzubereiten.
Denn das Ziel besteht nicht darin, möglichst viele Tarife anzufordern, sondern diejenigen Tarifalternativen zu identifizieren, die für Ihre persönliche Situation tatsächlich in Betracht kommen können und Ihnen einen Vorteil bieten.
Erfahrung macht den Unterschied
Die Tariflandschaften privater Krankenversicherungen sind über Jahrzehnte entstanden.
Je nach Versicherungsunternehmen existieren zahlreiche Tarifgenerationen, unterschiedliche Tarifwelten sowie verschiedenste Leistungs- und Beitragskombinationen.
Diese Strukturen entwickeln sich kontinuierlich weiter.
Gerade deshalb genügt es häufig nicht, lediglich eine Liste möglicher Tarife zu erhalten.
Entscheidend ist vielmehr die fachliche Bewertung dieser Tarife.
Durch die langjährige Erfahrung auf das Recht der privaten Krankenversicherung können Anwälte die vom Versicherer übersandten Tarifinformationen rechtlich und wirtschaftlich einordnen und verständlich aufbereiten.
So erhalten Sie nicht einfach eine Tarifübersicht, sondern eine fundierte Entscheidungsgrundlage.
Nicht nur die heutige Ersparnis zählt – Auch die Zukunft sollte berücksichtigt werden
Ein niedrigerer Monatsbeitrag allein ist noch kein Qualitätsmerkmal.
Bei der Auswahl einer geeigneten Tarifalternative sollten verschiedene Faktoren berücksichtigt werden.
Hierzu können – abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag – unter anderem gehören:
-
bestehende Altersrückstellungen,
-
tarifliche Besonderheiten,
-
Leistungsunterschiede,
-
wirtschaftliche Entwicklungen,
-
versicherungstechnische Kennzahlen,
-
sowie die langfristige Stabilität eines Tarifs.
Das Ziel besteht deshalb nicht darin, den günstigsten Tarif zu empfehlen.
Die Anwälte möchten vielmehr eine Lösung finden, die Ihren Versicherungsschutz möglichst erhält und gleichzeitig eine wirtschaftlich sinnvolle Beitragsentwicklung ermöglicht.
Gerade diese ganzheitliche Betrachtung unterscheidet eine anwaltlich begleitete Tarifprüfung von einer reinen Tarifanfrage.
Auch nach der Tarifoffenlegung ist die anwaltliche Betreuung entscheidend
Nachdem Ihre private Krankenversicherung die angeforderten Tarifinformationen übersandt hat, beginnt die fachliche Auswertung.
Hier vergleichen Die Rechtsexperten unter anderem:
-
die bisherigen Leistungen,
-
mögliche Tarifalternativen,
-
Beitragsunterschiede,
-
Leistungsänderungen,
-
wirtschaftliche Auswirkungen,
-
sowie weitere für Ihre Entscheidung relevante Gesichtspunkte.
Anschließend erhalten Sie ein anwaltliches Tarifgutachten mit einer verständlichen Bewertung der in Betracht kommenden Tarifmöglichkeiten durch die Offenlegung.
Dadurch können Sie Ihre Entscheidung auf einer fundierten Grundlage treffen ohne ein Versicherungsspezialist zu sein.
Begleitung bis zur erfolgreichen Tarifumstellung durch die anwaltliche Expertise und Umgang mit Versicherer
Je nach ausgewählter Tarifalternative kann es erforderlich sein, weitere Schritte mit Ihrer privaten Krankenversicherung abzustimmen. Oft werden zwar Tarife angeboten mit geringeren Beitrag, jedoch entsteht hier die größte Herausforderung. Versicherer bieten Tarife an mit Mehrleistungen sowie geringeren Beitrag und aufgrund der kleinen Wehwehchen die mit dem Alter oft da sind, werden ärztliche Untersuchungen, Laborwerte etc. gefordert die dann zu hohen Risikozuschlägen führen oder Ablehnungen der angebotenen Tarife und man bleibt weiter auf dem teuren Beitrag sitzen.
Der Anwalt begleitet hier den Prozess bis hin zu:
-
Beantwortung oder Rückfragen des Versicherers,
-
Gesundheitsangaben bei tarifbedingten Mehrleistungen,
-
Mehrleistungsausschlussverfahren,
-
Abstimmungen zu einzelnen Tarifbestandteilen,
-
oder weitere rechtliche Fragestellungen bis zur endgültigen Umsetzung.
Im Premium- und Komfortmodell begleiten sie Sie selbstverständlich auch während dieser Phase.
Sie müssen sich daher nicht allein mit Ihrem Versicherer auseinandersetzen.
Transparente Vergütung – Erst entscheiden, dann beauftragen
Gerade bei anwaltlichen Dienstleistungen wünschen sich viele Mandanten Klarheit über die entstehenden Kosten.
Deshalb legen wir großen Wert auf Transparenz.
Im Premium- und Komfortmodell erhalten Sie zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung.
Erst danach entscheiden Sie selbst, ob Sie die Kanzlei mit der vollständigen anwaltlichen Vertretung beauftragen möchten.
Erteilen Sie der Kanzlei den Auftrag, übernimmt sie die vollständige anwaltliche Bearbeitung Ihres Tarifwechselverfahrens – von der Vorbereitung über die Tarifoffenlegung bis hin zur Begleitung bei der Umsetzung.
Sollten Sie ein Angebot erhalten was Ihnen dann tatsächlich zusagt und Sie es annehmen, entsteht das Erfolgshonorar der ersten 10 Monatsersparnisse bzw. 8 statt 12 je nach Angebotspaket. Sollten Sie keines der Angebote annehmen entstehen Ihnen auch keinerlei Kosten.
Beispiel Sie zahlen Heute 900 EUR, nach der anwaltlichen Tätigkeit und Zustimmung Ihrerseits nur noch 600 EUR monatlich, wären das 300 EUR Ersparnis. Diese würde die kanzlei Ihnen dann in Rechnung stellen mit mal 10 oder 8 je nach Paket. Somit zahlen Sie quasi nur die Differenz von dem hohen derzeitigen Beitrag zu dem günstigeren Beitrag. ab dem 9. Monat bzw. 11. Monat bleibt dann die Ersparnis bei Ihnen.
Warum sich ein anwaltlich begleiteter Tarifwechsel langfristig auszahlen kann
Viele Versicherte betrachten zunächst ausschließlich die unmittelbare Beitragsersparnis.
Tatsächlich entfaltet sich der wirtschaftliche Vorteil eines erfolgreichen Tarifwechsels häufig über viele Jahre.
Reduziert sich beispielsweise Ihr monatlicher Beitrag dauerhaft um 300 Euro, ergibt sich daraus bereits eine jährliche Entlastung von 3.600 Euro.
Über einen längeren Zeitraum können sich daraus erhebliche Einsparungen ergeben.
In 3 Jahren sind es dann schon über 10.000 Euro, in 5 Jahren ca. 18.000 Euro oder in 10 Jahren über 35.000 Euro die sich einsparen lassen.
Darüber hinaus können sich zukünftige Beitragsanpassungen auf einen niedrigeren Monatsbeitrag auswirken.
Wie sich Beiträge künftig entwickeln, lässt sich selbstverständlich nicht vorhersagen oder garantieren. Dennoch kann ein wirtschaftlich sinnvoll gewählter Tarif langfristig von Vorteil sein.
Genau deshalb betrachten die Anwälte nicht nur die heutige Beitragsersparnis, sondern auch die nachhaltige Entwicklung Ihres Versicherungsvertrages gerade im Bezug der Bilanzkennzahlen.
Das Ziel: Dauerhaft wirtschaftliche Lösungen statt kurzfristiger Einsparungen
Ein Tarifwechsel innerhalb Ihrer bestehenden privaten Krankenversicherung bedeutet keinen Wechsel des Versicherungsunternehmens.
Sie bleiben bei Ihrer bisherigen Gesellschaft versichert.
Das Ziel besteht vielmehr darin, innerhalb Ihres bestehenden Versicherungsvertrages diejenigen Möglichkeiten zu identifizieren, die zu Ihrer persönlichen Situation passen.
Dabei steht nicht die größtmögliche kurzfristige Ersparnis im Mittelpunkt.
Entscheidend ist vielmehr eine Lösung, die Ihren Versicherungsschutz berücksichtigt und gleichzeitig eine möglichst wirtschaftliche Beitragsentwicklung ermöglicht.
Mit jahrelanger Erfahrung im Bereich der privaten Krankenversicherung, werden Mandanten bundesweit auf diesem Weg begleitet und ihre Interessen gegenüber der privaten Krankenversicherung mit der erforderlichen juristischen und praktischen Erfahrung vertreten.
So läuft Ihre anwaltliche PKV-Tarifprüfung Schritt für Schritt ab
Ziel ist es, den gesamten Ablauf für Sie so einfach und transparent wie möglich zu gestalten. Die Bearbeitung erfolgt bundesweit und kann vollständig digital oder auf dem Postweg durchgeführt werden.
1. Kostenfreie Ersteinschätzung (Premium & Komfort)
Sie übermitteln Ihrem ausgesuchten Rechtsexperten zunächst einige Angaben zu Ihrer privaten Krankenversicherung, Ihrem aktuellen Tarif sowie Ihrem derzeitigen Monatsbeitrag.
Bereits anhand dieser Informationen prüfen sie, ob eine anwaltliche Tarifprüfung in Ihrem Fall grundsätzlich sinnvoll erscheint.
Sollten sie zu dem Ergebnis kommen, dass aktuell kein realistisches Einsparpotenzial besteht, erhalten Sie diese Informationen und haben Klarheit. Sollte es Möglichkeiten geben, können Sie entscheiden ob Sie die Beauftragung der anwaltlichen Aufforderung zustimmen.
2. Mandatserteilung
Erst nachdem Sie die Ersteinschätzung erhalten haben, entscheiden ausschließlich Sie, ob Sie die jeweilige Kanzlei mit der weiteren Bearbeitung beauftragen möchten. Ein Mandat und die gewünschte Vergütungsvereinbarung wird Ihnen transparnt vor der Beauftragung und mit der kostenfreien Ersteinschätzung mitgeteilt.
3. Anwaltliches Vorbereitungsgutachten
Nach Mandatserteilung analysieren sie Ihren bestehenden Versicherungsvertrag und erstellen ein anwaltliches Vorbereitungsgutachten.
Dieses bildet die Grundlage für die anschließende anwaltliche Tarifoffenlegung und sorgt dafür, dass die Prüfung möglichst zielgerichtet erfolgen kann.
4. Anwaltliche Tarifoffenlegung nach § 204 VVG
Im nächsten Schritt fordern sie Ihre private Krankenversicherung anwaltlich zur Offenlegung geeigneter Tarifalternativen auf.
Die Antwort des Versicherers wird anschließend vollständig ausgewertet und rechtlich geprüft.
5. Tarifanalyse und persönliche Empfehlung
Nun beginnt der entscheidende Teil der Tätigkeit durch die Kanzleien.
Sie vergleichen Ihren bisherigen Tarif mit den offengelegten Alternativen und bewerten unter anderem:
-
den Leistungsumfang,
-
mögliche Beitragsersparnisse,
-
Altersrückstellungen,
-
wirtschaftliche Auswirkungen,
-
tarifliche Besonderheiten,
-
sowie weitere für Ihre Entscheidung relevante Aspekte.
Anschließend erhalten Sie eine verständliche Empfehlung, welche Tariflösung aus derer Sicht für Ihre persönliche Situation sinnvoll sein kann.
6. Begleitung bis zur erfolgreichen Umsetzung
Entscheiden Sie sich für einen Tarifwechsel, begleiten sie Sie – je nach gewähltem Leistungspaket – bis zum erfolgreichen Abschluss.
Hierzu gehören bei Bedarf auch die Abstimmung mit Ihrer privaten Krankenversicherung, die Begleitung bei Gesundheitsfragen oder die Unterstützung bei erforderlichen Mehrleistungsausschlussverfahren.
36 Monate Nachbetreuung – Ein Vorteil unseres Premium-Pakets
Mit dem Premium-Paket endet die Tätigkeit nicht mit dem erfolgreichen Tarifwechsel.
Für die Dauer von 36 Monaten begleiten sie Sie weiterhin.
Innerhalb dieses Zeitraums prüfen sie unter anderem,
-
ob neue Tarifmöglichkeiten innerhalb Ihrer privaten Krankenversicherung entstanden sind,
-
ob sich weitere Optimierungsmöglichkeiten ergeben,
-
ob tarifliche Veränderungen eine erneute Prüfung sinnvoll erscheinen lassen,
-
und ob sich zusätzliche Einsparpotenziale entwickeln.
Ein besonderer Vorteil:
Innerhalb dieser 36-monatigen Betreuung fällt für eine erneute Prüfung oder eine weitere Optimierung kein zusätzliches Erfolgshonorar an.
Gerade im Bereich der privaten Krankenversicherung können sich Tarifwelten verändern. Deshalb schätzen viele Mandanten diese langfristige Betreuung besonders. Eine separate Betreuung kann natürlich unabhängig über das Schorten Makler Team erfolgen. Eine anwaltliche Nachbetreuung dient ausschließlich für eine weitere Tarifoffenlegung nach $ 204 VVG nicht für Versicherungsrelevanten Fragen von Verbrauchern, dafür nutzen Sie bitte auf Wunsch zukünftig das Makler-Team mit dem kostenfreien Service.
Unterstützung auch über den Tarifwechsel hinaus
Die Tätigkeit beschränkt sich nicht ausschließlich auf den Tarifwechsel.
Soweit rechtlich möglich und sinnvoll, unterstützen sie Mandanten auf Wunsch auch bei weiteren Fragestellungen rund um ihre private Krankenversicherung.
Hierzu können beispielsweise gehören:
-
die Prüfung von Leistungsablehnungen,
-
Erstattungsstreitigkeiten,
-
oder die Überprüfung früherer Beitragserhöhungen.
Sofern hierbei Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können, erfolgt die Vergütung – soweit individuell vereinbart – nach dem bekannten 50:50-Erfolgsmodell.
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, prüfen die Anwälte selbstverständlich, ob im jeweiligen Einzelfall Versicherungsschutz besteht.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was kostet die Ersteinschätzung?
Im Premium- und Komfortmodell ist die Ersteinschätzung kostenfrei.
Beim Festpreismodell erfolgt keine kostenfreie Ersteinschätzung, da Sie sich unmittelbar für die anwaltliche Tarifoffenlegung entscheiden.
Ist ein Versicherungswechsel erforderlich?
Nein.
Die Tätigkeit bezieht sich ausschließlich auf einen Tarifwechsel innerhalb Ihrer bestehenden privaten Krankenversicherung nach § 204 VVG.
Bleiben meine Altersrückstellungen erhalten?
Grundsätzlich bleiben die innerhalb Ihrer privaten Krankenversicherung gebildeten Altersrückstellungen bei einem internen Tarifwechsel erhalten. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen und tariflichen Voraussetzungen.
Muss ich meine private Krankenversicherung kündigen?
Nein.
Sie bleiben bei Ihrem bisherigen Versicherungsunternehmen versichert.
Kann ich meine Leistungen behalten?
Ziel der anwaltlichen Prüfung ist es, Tarifalternativen mit einem möglichst vergleichbaren Versicherungsschutz zu identifizieren. Ob und welche Tarifoptionen hierfür im Einzelfall zur Verfügung stehen, hängt von Ihrer individuellen Vertragssituation ab.
Was passiert, wenn Mehrleistungen enthalten sind?
Soweit tarifbedingt Mehrleistungen vereinbart werden sollen, kann der Versicherer unter Umständen weitere Voraussetzungen verlangen, beispielsweise Gesundheitsangaben.
Im Rahmen des gewählten Leistungspakets begleiten die Anwälte Sie auch in diesem Verfahrensabschnitt.
Wie lange dauert eine Tarifprüfung?
Die Bearbeitungsdauer hängt insbesondere von Ihrem Versicherungsunternehmen und dessen Bearbeitungszeiten ab.
Kann ich die Anfrage vollständig online durchführen?
Ja.
Die gesamte anwaltliche Prüfung kann bundesweit digital erfolgen. Sie können auch einen vor Ort Termin in Ihrer ausgesuchten Kanzlei vereinbaren, um die Situation persönlich mit der Kanzlei zu besprechen.
Benötige ich eine Rechtsschutzversicherung für eine anwaltliche PKV Beitragsprüfung?
Nein. Eine anwaltliche PKV Prüfung durchführen zu lassen benötigt keine Rechtsschutzversicherung.
Für die anwaltliche Tarifoffenlegung besteht regelmäßig kein Versicherungsschutz über eine Rechtsschutzversicherung.
Soweit darüber hinaus rechtliche Auseinandersetzungen, beispielsweise wegen Leistungsablehnungen oder Beitragsrückforderungen, geführt werden, prüfen die Kanzleien selbstverständlich gerne, ob eine Deckungsanfrage sinnvoll ist.
Was kostet eine PKV Prüfung marktüblich?
Die Kosten für eine PKV Prüfung durch einen Honorarberater, Makler oder Anwalt können variieren. Marktüblich sind Erfolgshonorare, von einer Jahresersparnis, also 12 Monatsbeiträge der Ersparnis. Differenz vom alten teuren Beitrag zum neuen geringen Beitrag.
Warum gibt es drei unterschiedliche Modelle?
Jeder Versicherte hat unterschiedliche Wünsche.
Während einige Mandanten eine vollständige anwaltliche Begleitung inklusive Nachbetreuung bevorzugen, wünschen andere lediglich eine Tarifoffenlegung oder eine einmalige Prüfung.
Deshalb werden drei unterschiedliche Leistungsmodelle angeboten.
Gilt das Aktionsangebot dauerhaft?
Nein.
Die dargestellten Aktionskonditionen gelten ausschließlich bis zum 31. Oktober 2026. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang Ihrer Anfrage innerhalb des Aktionszeitraums.
Der Hintergrund ist, dass während des Herbstbeginns vor der Beitragserhöhungswelle erfahrungsgemäß weniger Anfragen eingehen, da sich viele Privatversicherte noch im Urlaub befinden oder ihre Versicherungsangelegenheiten auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Dadurch entstehen zeitweise zusätzliche Bearbeitungskapazitäten, die die Kanzleien für ein befristetes Aktionsangebot nutzen können.
Nach Ablauf des Aktionszeitraums gelten wieder die regulären Konditionen. Eine Verlängerung oder Wiederholung des Angebots kann daher nicht zugesichert werden.
Wichtige Informationen zur Rechtsschutzversicherung
Für die anwaltliche Prüfung Ihrer privaten Krankenversicherung benötigen Sie keine Rechtsschutzversicherung. Die Prüfung möglicher Tarifoptionen, Auskunft- und Offenlegungsansprüche erfolgt zunächst ohne Kostenrisiko für Sie. Erst wenn Sie sich für die Umsetzung einer durch die anwaltliche Prüfung aufgezeigten Möglichkeit entscheiden, entsteht ein Erfolgshonorar.
Rückzahlungsansprüche über eine Rechtsschutzversicherung
Sollte eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz bestehen,
können Rückzahlungsansprüche (z.B. aus unrechtmäßigen Beitragserhöhungen oder nicht erstatten Leistungen) darüber abgerechnet werden.
Gerne prüfen wir für Sie die Möglichkeiten - dafür benötigt die Kanzlei lediglich Ihre Versicherungspolice.
Unser Fazit
Ein Tarifwechsel innerhalb der bestehenden privaten Krankenversicherung kann – abhängig von Ihrer individuellen Vertragssituation – eine sinnvolle Möglichkeit sein, den monatlichen Beitrag dauerhaft zu reduzieren.
Entscheidend ist jedoch nicht allein die Tarifoffenlegung.
Ebenso wichtig sind die sorgfältige Vorbereitung, die rechtliche Bewertung der in Betracht kommenden Tarifalternativen sowie die Begleitung bis zur erfolgreichen Umsetzung.
Genau darauf haben sich die Rechtsexperten spezialisiert.
Mit der Herbstaktion Oktober 2026 möchten die Rechtsexperten Ihnen die Möglichkeit geben, zwischen drei transparenten Leistungsmodellen zu wählen – passend zu Ihrem persönlichen Bedarf und Ihrem gewünschten Umfang der anwaltlichen Unterstützung.
Ob vollständige Begleitung mit 36-monatiger Nachbetreuung, das Komfort-Modell oder die anwaltliche Tarifoffenlegung zum Festpreis – Sie entscheiden selbst, welches Modell am besten zu Ihnen passt.
Jetzt Herbstaktion bis zum 31. Oktober 2026 sichern bevor Sie Ihre Erhöhung erhalten
Nutzen Sie die zeitlich begrenzten Aktionskonditionen und profitieren Sie doppelt durch eine anwaltliche PKV-Prüfung.
Ihre Auswahl:
Premium
-
Erfolgshonorar: nur 10 Monatsersparnisse
-
Kostenfreie Ersteinschätzung
-
Vollständige anwaltliche Begleitung
-
36 Monate Nachbetreuung
Komfort
-
Erfolgshonorar: nur 8 Monatsersparnisse
-
Vollständige Tarifprüfung
-
Ohne Nachbetreuung
Direkt
-
Festpreis 1.299 €
-
Anwaltliche Tarifoffenlegung nach § 204 VVG
-
Ideal für Selbstentscheider
Jetzt unverbindlich anfragen und die Herbsaktion bis zum 31. Oktober 2026 nutzen.

Wer jahrzehntelang Beiträge zahlt, darf erwarten, dass alle Möglichkeiten berücksichtigt werden.
Genau deshalb prüfen Experten bestehende Tarifoptionen, mögliche Rückerstattungen, Risikozuschläge und weitere Entlastungsmöglichkeiten innerhalb Ihrer privaten Krankenversicherung.
Unverbindlich & vertraulich
Digital per WhatsApp oder E-Mail
Ehrliche Einschätzung Ihrer Möglichkeiten
Kein Termin notwendig
Keine Kosten