Rechtsschutzversicherung und private Krankenversicherung – Was wird übernommen?
Viele Privatversicherte fragen sich, ob eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten einer anwaltlichen Unterstützung im Zusammenhang mit ihrer privaten Krankenversicherung übernimmt. Die Antwort lautet: Es kommt darauf an.
Während eine Rechtsschutzversicherung einen reinen Tarifwechsel oder eine Tarifüberprüfung in der Regel nicht übernimmt, können bei Streitigkeiten mit der Krankenversicherung durchaus Möglichkeiten bestehen. Ob eine Kostenübernahme infrage kommt, hängt vom jeweiligen Vertrag und den versicherten Bausteinen ab.
Im Rahmen unserer kostenfreien Ersteinschätzung prüfen wir gerne gemeinsam mit Ihnen, welche Möglichkeiten bestehen und ob eine vorhandene Rechtsschutzversicherung in Ihrem individuellen Fall berücksichtigt werden kann.
Wann übernimmt eine Rechtsschutzversicherung keine Kosten?
Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass eine Rechtsschutzversicherung die Kosten eines PKV-Tarifwechsels übernimmt.
Ein Tarifwechsel nach § 204 VVG ist zunächst kein Rechtsstreit, sondern eine Vertragsoptimierung innerhalb Ihrer bestehenden privaten Krankenversicherung. Daher werden die Kosten für:
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Tarifanalysen
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Tarifoptimierungen
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Tarifwechselprüfungen
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Honorarberater
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anwaltlich begleitete Tarifwechsel
in der Regel nicht von einer Rechtsschutzversicherung übernommen.
Aus diesem Grund bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. So können Sie ohne Risiko erfahren, ob überhaupt Einsparpotenziale innerhalb Ihrer privaten Krankenversicherung bestehen.
Wann kann eine Rechtsschutzversicherung hilfreich sein?
Anders sieht es aus, wenn ein konkreter Streitfall mit der privaten Krankenversicherung vorliegt.
Hier kann eine bestehende Rechtsschutzversicherung – abhängig vom Vertrag – unter Umständen Kosten übernehmen, beispielsweise bei:
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Ablehnung von Arztrechnungen
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Ablehnung medizinisch notwendiger Behandlungen
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Streitigkeiten über Erstattungen
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Rückforderungen gegenüber der Versicherung
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Prüfung möglicher unzulässiger Beitragserhöhungen
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Durchsetzung vertraglicher Ansprüche gegenüber dem Versicherer
Ob eine Deckungszusage möglich ist, hängt stets vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den versicherten Bausteinen ab. Eine individuelle Prüfung durch einen Rechtsanwalt ist daher sinnvoll.
Kostenfreie Ersteinschätzung vor jedem Vorgehen
Bevor überhaupt weitere Schritte eingeleitet werden, erhalten Sie bei uns eine kostenfreie Ersteinschätzung.
Dabei prüfen wir unter anderem:
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Besteht ein Tarifwechselpotenzial?
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Liegt möglicherweise ein rechtlicher Anspruch gegen den Versicherer vor?
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Könnte eine Rechtsschutzversicherung beteiligt werden?
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Welche wirtschaftlich sinnvolle Vorgehensweise empfiehlt sich?
Erst danach werden die weiteren Möglichkeiten transparent mit Ihnen besprochen.
Keine Rechtsschutzversicherung vorhanden?
Auch ohne Rechtsschutzversicherung müssen Sie nicht auf professionelle Unterstützung verzichten.
Für unsere Mandanten und Kunden bieten wir transparente und faire Honorarvereinbarungen an. Die jeweiligen Modelle und Vergütungsinformationen finden Sie direkt auf unserer Startseite.
So wissen Sie bereits vor Beginn einer Zusammenarbeit, welche Kosten entstehen können und welche Leistungen Sie erwarten dürfen.
Warum eine anwaltliche Prüfung sinnvoll sein kann
Die private Krankenversicherung ist ein komplexes Vertragsverhältnis mit umfangreichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen.
Insbesondere bei:
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Leistungsablehnungen
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Beitragsfragen
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Tarifwechseln
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Mehrleistungsausschlussverfahren
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Erstattungsstreitigkeiten
kann eine anwaltliche Prüfung helfen, Chancen, Risiken und mögliche Ansprüche realistisch einzuschätzen.
Fazit
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten eines PKV-Tarifwechsels oder einer Tarifüberprüfung grundsätzlich nicht. Besteht jedoch ein konkreter Streit mit der privaten Krankenversicherung, können je nach Versicherungsvertrag Möglichkeiten einer Kostenübernahme bestehen.
Im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung prüfen wir gerne gemeinsam mit Ihnen, welche Optionen bestehen und ob eine vorhandene Rechtsschutzversicherung in Ihrem individuellen Fall berücksichtigt werden kann.
Unsicher, ob Ihre Situation geprüft werden sollte?
Lassen Sie Ihre private Krankenversicherung kostenfrei und unverbindlich prüfen. Bereits eine Ersteinschätzung kann aufzeigen, ob mögliche Tarifalternativen, Beitragsentlastungen oder weitere Handlungsoptionen bestehen könnten.
Die gesamte Kommunikation kann bequem digital per Telefon, E-Mail oder auch per WhatsApp erfolgen. Ein persönlicher Termin oder eine Anfahrt sind nicht erforderlich. Wir sind bundesweit für Sie tätig.

Wer jahrzehntelang Beiträge zahlt, darf erwarten, dass alle Möglichkeiten berücksichtigt werden.
Genau deshalb prüfen wir bestehende Tarifoptionen, mögliche Rückerstattungen, Risikozuschläge und weitere Entlastungsmöglichkeiten innerhalb Ihrer privaten Krankenversicherung.
Unverbindlich & vertraulich
Digital per WhatsApp oder E-Mail
Ehrliche Einschätzung Ihrer Möglichkeiten
Kein Termin notwendig
Keine Kosten
