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Ein Paar welche privat Krankenversichert ist, sitzt am Schreibtisch und liesst sich auf Ih
Schreibtisch vom Rechtsanwalt Rainer Nit

Wie läuft eine anwaltliche Anfrage/Prüfung zur privaten Krankenversicherung ab?

Oft denken Versicherte, dass spezialisierte Rechtsanwälte ihre Kompetenz nur bei der Verweigerung von Krankentagegeld, einer Berufsunfähigkeitsablehnung oder der Nichtzahlung von Leistungen aus der Unfallversicherung erfolgreich durchsetzen können.

 

Dabei ist es in der Praxis oft viel entscheidender, dieses anwaltliche Know-how proaktiv für die eigene langfristige Beitragsstabilität oder einer Tarifoffenlegung aller relevanten Tarife mit Einsparpotenzial zu nutzen.

Ein Rechtsanwalt kann für Sie ungenutzte oder nicht zugängliche Sparpotenziale und Rückforderungsansprüche im bestehenden PKV-Vertrag, vollkommen friedlich und rechtssicher freizusetzen.

Viele Interessenten möchten daher wissen, wie eine anwaltliche PKV-Prüfung konkret durchgeführt wird.

Diese Seite beschreibt den üblichen Ablauf, die daraus entstehenden Ergebnisse und die Vergütungsmodelle.

Absolut transparent, rechtssicher und 100% legal für den Verbraucher. Keine versteckten Kosten und rundum abgesichert durch die anwaltliche Haftung: zum Best-Ergebnis.​

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Ablauf einer anwaltlichen PKV-Prüfung –
wie läuft die Prüfung ab?

Wenn sich Privatversicherte fragen, ob ihr PKV-Beitrag reduziert werden kann, eine Beitragserhöhung geprüft werden sollte oder es Probleme mit Leistungen der privaten Krankenversicherung gibt, stellt sich zunächst die Frage: Wie läuft eine anwaltliche PKV-Prüfung eigentlich ab und welche Vorteile bringt sie gegenüber einer normalen Tarifanfrage, über einen Versicherungs-Makler, Tarifoptimierer oder Honorarberater?

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Der erste Schritt erfolgt hier über das PKV-Anwaltscheck Informations- und Verbraucherschutzportal. Hier können sich Privatversicherte zunächst über die verschiedenen Möglichkeiten einer fundierten Prüfung informieren und erfahren, welche Fragestellungen im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung geprüft und umgesetzt werden können.

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Je nach persönlicher Situation kann es beispielsweise um einen möglichen Tarifwechsel (PKV-Beitrag reduzieren) innerhalb des bestehenden Versicherungsunternehmens nach § 204 VVG, die Prüfung einer Beitragserhöhung (Wirksamkeit), mögliche Rückforderungsansprüche oder auch um Leistungsfragen wie die Ablehnung einer Arztrechnung oder die Beendigung beziehungsweise Kürzung von Krankentagegeld, etc. gehen.

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Nach der ersten Information kann der Ratsuchende über das PKV-Anwaltscheck Rechtsexperten-Netzwerk einen passenden Rechtsanwalt auswählen. Je nach vorhandener regionaler Besetzung kann dabei ein Rechtsexperte aus der eigenen Region oder ein bundesweit digital tätiger Rechtsanwalt ausgewählt werden.

Rechtsexperte von PKV-Anwaltscheck erklärt einer PKV Kundin welche Prüfungen die anwaltlic

1. Wie beginnt eine anwaltliche PKV-Prüfung?

Bevor eine Kanzlei beauftragt wird, kann sich der Ratsuchende zunächst über seine Möglichkeiten informieren und anschließend selbst entscheiden, ob er eine kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung anfordern möchte.

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Über das PKV-Anwaltscheck Rechtsexperten-Netzwerk können die bereits teilnehmenden Rechtsanwälte vorab eingesehen werden. Der Ratsuchende kann sich dadurch mit dem jeweiligen Rechtsexperten und dessen regionaler Zuordnung vertraut machen und anschließend entscheiden, an welche Kanzlei er seine Anfrage richten möchte.

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Für eine erste Einschätzung werden zunächst nur die Informationen benötigt, die für die Einordnung des jeweiligen Anliegens wichtig sind. Bei einer möglichen Beitragsreduzierung können dies beispielsweise die letzte Beitragserhöhung, der aktuelle Versicherungsschein oder Angaben zum derzeitigen Tarif, die monatliche Prämie und die bisherige Versicherungsdauer sein. Diese können Sie bequem per WhatsApp übermitteln.

Wichtig ist dazu eine zuverlässige Rückrufnummer, unter der der Ratsuchende erreichbar ist, sowie eine E-Mail-Adresse, an die die kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung übermittelt werden kann.

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Die erste Kontaktaufnahme kann – je nach angebotener Möglichkeit der jeweiligen Kanzlei – per E-Mail, WhatsApp oder direkt über eine Anfrage an die Rechtsanwaltskanzlei erfolgen. Wer einen persönlichen Termin bevorzugt, kann die Möglichkeit eines Kanzleitermins ebenfalls direkt mit dem ausgewählten Rechtsanwalt abstimmen.

 

Eine persönliche Vorsprache oder lange Telefonate sind jedoch nicht zwingend erforderlich, da die Prüfung grundsätzlich vollständig digital durchgeführt werden kann.

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Die Rechtsexperten lassen Ihnen nach der eingehenden Anfrage, zeitnah die Ersteinschätzung mit eventuellen Möglichkeiten digital zukommen.

Ganz unkompliziert und ohne Verpflichtungen für Sie. Somit erhalten Sie im ersten Schritt bereits die Klarheit Ihrer Möglichkeiten.

Lesen Sie alle Fragen und Antworten auf einen Tarifwechsel innerhalb Ihrer PKV

2. Was prüft der Rechtsanwalt und wie geht es danach weiter?

Nach Eingang der Informationen prüft der Rechtsanwalt zunächst, welche Möglichkeiten sich aus der persönlichen Situation und dem bestehenden Versicherungsvertrag ergeben können.

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Bei einer möglichen Beitragsreduzierung kann beispielsweise geprüft werden, ob innerhalb des bestehenden Versicherungsunternehmens Tarifalternativen nach § 204 VVG bestehen und welche Unterschiede zwischen dem bisherigen Tarif und möglichen Alternativen vorhanden sind. Dabei können unter anderem der Leistungsumfang, die Beitragshöhe, Altersrückstellungen, Risikozuschläge und weitere Vertragsbestandteile berücksichtigt werden.

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Auch eine Beitragserhöhung kann Gegenstand der Prüfung sein. Darüber hinaus können je nach Anliegen weitere rechtliche Fragen rund um die private Krankenversicherung geprüft werden, beispielsweise mögliche Rückforderungsansprüche oder bestimmte Leistungsfragen.

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Nach der Prüfung erhält der Ratsuchende zunächst eine anwaltliche kostenfreie Ersteinschätzung. Ohne Kosten und Verbindlichkeiten. Daraus soll hervorgehen, ob und welche Möglichkeiten aus Sicht des Rechtsanwalts bestehen.

Dabei kann das Ergebnis auch sein, dass keine sinnvolle Beitragsreduzierung möglich ist – beispielsweise weil der Versicherte bereits in einem besonders günstigen Tarif innerhalb seines Versicherungsunternehmens versichert ist oder eine Veränderung mit Nachteilen verbunden wäre.

 

Erst nachdem der Ratsuchende die Ersteinschätzung erhalten hat und weiß, welche Möglichkeiten bestehen, kann er frei entscheiden, ob er die weitere anwaltliche Prüfung und Bearbeitung beauftragen möchte. Vergütung für die weitere Umsetzung, schauen Sie weiter unten in diesem Beitrag.

Erfahren Sie alles zum Thema PKV Beitrag prüfen nach § 204 VVG. Welche Möglichkeiten privat Krankenversicherte haben und wie diese zum Vorteil für Sie umgesetzt werden können.

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3. Wie erfolgt die Mandatierung und die Umsetzung durch den Rechtsanwalt?

Wenn sich der Ratsuchende für eine weitere Bearbeitung entscheidet, wird die Vergütung vor Beginn der weiteren Tätigkeit entsprechend der zwischen ihm und der Rechtsanwaltskanzlei getroffenen Vereinbarung geregelt. Je nach Aktionszeitraum, individueller Vereinbarung und konkretem Auftrag kann dabei eine Vergütungsvereinbarung nach den hierfür maßgeblichen gesetzlichen Regelungen getroffen werden.

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Nach der Mandatierung übernimmt der Rechtsanwalt die weitere Kommunikation und rechtliche Bearbeitung. Bei einer Tarifprüfung können beispielsweise die erforderlichen Informationen und Tarifalternativen beim Versicherungsunternehmen angefordert, bestehende Beitragserhöhungen geprüft und weitere für die Prüfung erforderliche Unterlagen und Angaben eingeholt werden.

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Erhält der Rechtsanwalt die entsprechenden Informationen von der privaten Krankenversicherung, werden die Ergebnisse mit dem Mandanten besprochen beziehungsweise an diesen weitergeleitet. Der Versicherte kann anschließend in Ruhe entscheiden, ob eine vorgeschlagene Tarifumstellung für ihn tatsächlich in Betracht kommt.

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Entscheidet sich der Mandant für eine bestimmte Tarifalternative, kann der Rechtsanwalt die weitere Umstellung begleiten, die entsprechende Erklärung an die Versicherung weiterleiten und den Vorgang bis zur Bestätigung der Tarifumstellung begleiten.

Der Ablauf endet damit nicht zwingend bei der ersten Tarifauswahl. Entscheidend ist, dass der Versicherte die neue Versicherungspolice beziehungsweise die Bestätigung der Versicherung erhält und die vereinbarte Änderung tatsächlich umgesetzt wurde.

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Auch hier ist eine digitale Durchführung grundsätzlich möglich.

Je nach Wunsch können Unterlagen, Rückfragen und die weitere Kommunikation digital erfolgen. Eine persönliche Beratung in der Kanzlei kann selbstverständlich ebenfalls vereinbart werden.

4. Die Vergütungsvereinbarung im Erfolgsfall– Volle Transparenz von Anfang an

Für die anwaltliche Prüfung und die anschließende Tarifoffenlegung gilt ein absolut transparentes und risikofreies Vergütungsmodell. Eine fundierte anwaltliche Ersteinschätzung Ihrer individuellen Situation ist für Sie immer vollkommen kostenfrei und unverbindlich.

Erst wenn Sie sich nach Erhalt des positiven Prüfungsergebnisses bewusst und ohne jeglichen Druck für eine anwaltliche Weiterbearbeitung und die Umsetzung der vollständigen Tarifoffenlegung bei Ihrer PKV entscheiden, um die Original Antworten und Tarifmöglichkeiten mitgeteilt zu bekommen, wird eine einmalige Bearbeitungspauschale von einmalig  10,00 Euro vereinbart. Diese 10,00 Euro decken den administrativen Aufwand der Kanzlei ab.

Das eigentliche Erfolgshonorar für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Beitragsreduzierung, richtet sich marktüblich für PKV Prüfungen wie bei Tarifoptimierer oder Honorarberater nach dem tatsächlichen Erfolg:

  • Keine Ersparnis, kein Erfolgshonorar: Sollte die Prüfung ergeben, dass absolut keine Tarifoptimierung möglich ist, aufgrund das Sie z.B. bereits im günstigsten Tarif mit den derzeitigen Leistungen versichert sind, zahlen Sie keinen Cent Erfolgshonorar. Das Risiko liegt zu 100% Prozent bei den Rechtsexperten. Einzige Ausgabe 10,00 Euro in diesem Fall.

  • Faire Honorierung bei Erfolg: Nur bei einer tatsächlichen, dauerhaften Reduzierung und der dazugehörigen Annahme durch Sie Ihres neuen PKV-Beitrags, fällt ein marktübliches Erfolgshonorar an. Dieses beträgt in der Regel 10 bis 12 Monate der real erzielten monatlichen Beitragsersparnis (beispielsweise beträgt das Honorar bei einer monatlichen Ersparnis von 250,00 Euro einmalig 2.500,00 Euro).

  • Bequeme Refinanzierung: Dieses Honorar wird erst nach der erfolgreichen und rechtskräftigen Tarifumstellung durch Ihr Versicherungsunternehmen fällig. Sie müssen somit zu keinem Zeitpunkt in Vorleistung gehen, sondern können die Vergütung ganz bequem aus Ihrer neu gewonnenen Beitragsersparnis heraus bezahlen, ohne selbst in die Tasche greifen zu müssen.

Rechtsexperte von PKV-Anwaltscheck geht die Vergütungsvereinbarung mit den Mandanten für d
  • Flexible Ratenzahlung oder attraktiver Skonto-Vorteil: Nach der erfolgreichen Tarifumstellung haben Sie die volle Freiheit bei der Begleichung des Erfolgshonorars. Sie können die Summe ganz bequem in flexiblen Monatsraten direkt aus Ihrer laufenden Beitragsersparnis heraus abbezahlen, ohne dass Ihr gewohntes Budget belastet wird. Alternativ besteht die einer Einmalzahlung, bei der Sie von einem zusätzlichen, attraktiven Skonto-Rabatt profitieren können.

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Eine ausführliche und detaillierte Vergütungsvereinbarung wird Ihnen selbstverständlich immer vollkommen transparent zusammen mit dem Erhalt Ihrer kostenfreien Ersteinschätzung zugesandt. Dadurch wissen Sie ab diesem Zeitpunkt ganz genau, welche konkreten Möglichkeiten zur Beitragsreduzierung für Sie bestehen und werden zu jedem Zeitpunkt absolut transparent informiert – sicher, verlässlich und ohne versteckte Hürden.

Erfahren Sie welche exklusiven Kernbereiche im Rahmen einer anwaltlichen Tarifprüfung vollautomatisch mitgeprüft werden können: Ob vergangene Beitragserhöhungen rechtlich wirksam waren und ob Ihnen dadurch erhebliche Rückforderungsansprüche gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung zustehen.

5. Die langfristige Nachbetreuung – Dauerhafte Beitragsstabilität durch Bestandsübertragung

Nach der erfolgreichen Tarifumstellung lassen wir Sie selbstverständlich nicht allein. Damit Ihr neuer, günstiger PKV-Tarif auch in Zukunft dauerhaft beitragsstabil bleibt und nicht durch zukünftige Anpassungen schleichend wieder teurer wird, bieten wir Ihnen eine lückenlose und nachhaltige Nachbetreuung an.

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Sollten Sie aktuell keinen festen Ansprechpartner haben, von einem unpersönlichen Callcenter betreut werden oder mit Ihrem aktuellen Versicherungsagenten unzufrieden sein, können Sie Ihren Vertrag über eine einfache

 

Bestandsübertragung schlüsselfertig in die Hände unseres hauseigenen Experten-Maklernetzwerks übergeben. Dieser exklusive Service ist für Sie zu 100 Prozent kostenfrei und unverbindlich.

 

Im Rahmen dieser Maklertätigkeit greifen wir auf eine über 35-jährige Erfahrung im Sachversicherungsbereich zurück. Alle Verträge werden auf Wunsch auf dem gesamten Markt unabhängig verglichen, wodurch sich oft erhebliche weitere Einsparungen bei absolut gleichbleibenden oder besseren Leistungen im Sachversicherungsbereich erzielen lassen.

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Einmal im Jahr wird Ihr gesamtes Portfolio vom Makler-Team Schorten gründlich auf den Prüfstand gestellt. Zu diesem jährlichen Qualitäts-Check gehört auch die langfristige Betreuung Ihrer privaten Krankenversicherung.

Das Ziel ist es, dass Sie zukünftig keinerlei weitere anwaltliche Leistungen mehr benötigen und somit dauerhaft und maximal von dieser Tarifumstellung profitieren.

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​Dies garantiert Ihnen die absolute Sicherheit, dass Sie stets den Tarif mit dem günstigsten Beitrag nutzen, den Ihre private Krankenversicherung anbietet.

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Zudem sind Sie bei zukünftigen Gesundheitsreformen oder der Eröffnung neuer, attraktiverer Tarife durch Ihre Gesellschaft über Schorten-Makler fortan immer automatisch auf dem laufenden Stand.

 

Diese zusätzlichen Vorteile sorgen dafür, dass die anwaltliche Vergütung für die Tarifoffenlegung effektiv vollständig aus der weiteren reinen Ersparnis Ihres Versicherungsportfolios herausbezahlt werden kann – ohne dafür selbst in die Tasche greifen zu müssen und vollkommen ohne weitere Kosten für Sie.

Wichtiger Hinweis: Eine Bestandsübertragung ist selbstverständlich kein Muss für die anwaltliche Prüfung. Viele Versicherte sind unzufrieden mit ihrem derzeitigen Berater, werden lediglich von einem unpersönlichen Callcenter betreut oder haben einen bereits ausgeschiedenen Versicherungsvermittler, der ihnen nicht mehr zur Verfügung steht. Dieser exklusive Premium-Service wird für unsere Kunden vollkommen kostenfrei und unverbindlich angeboten. Informieren Sie sich gerne bereits im Vorfeld über die genauen Details auf der Folgeseite.

Fazit: Ablauf einer anwaltlichen PKV-Prüfung – Schritt für Schritt zur persönlichen Entscheidung

Eine anwaltliche PKV-Prüfung beginnt nicht unmittelbar mit einem Tarifwechsel. Zunächst informiert sich der Privatversicherte über seine Möglichkeiten, wählt einen passenden Rechtsexperten aus und übermittelt die für eine erste Einschätzung erforderlichen Informationen.

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Der Rechtsanwalt prüft anschließend die individuelle Situation und teilt dem Ratsuchenden mit, ob und welche Möglichkeiten bestehen. Erst danach entscheidet der Versicherte selbst, ob er eine weitergehende anwaltliche Bearbeitung beauftragen möchte.

Bei einer Tarifprüfung können dabei unter anderem Tarifalternativen innerhalb des bestehenden Versicherungsunternehmens, Beitragserhöhungen, Altersrückstellungen, Risikozuschläge und weitere rechtliche oder vertragliche Fragen berücksichtigt werden. Je nach Anliegen können aber auch Leistungsablehnungen, Krankentagegeld oder andere Probleme im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung Gegenstand der Prüfung sein.

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Der gesamte Ablauf kann – abhängig von der jeweiligen Kanzlei und dem konkreten Auftrag – digital erfolgen. So kann eine anwaltliche PKV-Prüfung auch dann durchgeführt werden, wenn der Ratsuchende nicht am Kanzleistandort wohnt.

Wichtig ist dabei: Die Entscheidung über eine Tarifumstellung oder eine weitere rechtliche Vorgehensweise bleibt beim Versicherten. Die anwaltliche Prüfung soll zunächst Klarheit darüber schaffen, welche Möglichkeiten im konkreten Fall tatsächlich bestehen.

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Zum Kosten-/Vergütungsablauf

Nach der von Ihnen vorgesehenen Vorgehensweise erhält der Ratsuchende zunächst die anwaltliche Ersteinschätzung. Entscheidet er sich anschließend gegen eine weitere Beauftragung beziehungsweise nimmt kein entsprechendes Angebot an, entstehen – entsprechend der vorab vereinbarten Regelung – keine weiteren Kosten oder Verpflichtungen gegenüber der Kanzlei; ausgenommen ist die vereinbarte Bearbeitungsgebühr von 10 Euro.

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Entscheidet sich der Ratsuchende für die weitere Bearbeitung und kommt es zu einer entsprechenden Tarifumstellung beziehungsweise einer anderen vereinbarten anwaltlichen Tätigkeit, richtet sich die Vergütung nach der zuvor geschlossenen Vergütungsvereinbarung. Die konkrete Zahlungsweise kann dabei entsprechend der Vereinbarung beispielsweise ratierlich, monatlich oder als Einmalzahlung erfolgen.

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So bleibt der Ablauf für den Ratsuchenden nachvollziehbar: informieren – Rechtsexperten auswählen - Ersteinschätzung erhalten - Möglichkeiten kennen - selbst entscheiden - bei Bedarf anwaltlich umsetzen lassen.

Unsicher ob Ihre Situation geprüft werden sollte? Hier können Sie Ihre kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung anfordern.

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Transparenz vom ersten Kontakt bis zur rechtlichen Einschätzung

Viele Versicherte haben Fragen zu ihrer privaten Krankenversicherung, wissen jedoch nicht, wie eine anwaltliche Anfrage abläuft und welche Unterlagen benötigt werden.

Eine transparente Darstellung des Ablaufs kann helfen, Unsicherheiten abzubauen und einen Überblick über die einzelnen Schritte zu geben.​​

Wann kann eine Anfrage sinnvoll sein?

Eine anwaltliche Anfrage kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Fragen bestehen zu:

  • Beitragserhöhungen,

  • Tarifwechseln,

  • Leistungsablehnungen,

  • Kostenübernahmen,

  • Risikozuschlägen,

  • Krankentagegeld,

  • Vertragsprüfungen,

  • sonstigen Fragestellungen zur privaten Krankenversicherung.

Wie läuft eine Anfrage typischerweise ab?

1. Kontaktaufnahme

Der erste Schritt besteht in der Kontaktaufnahme und einer kurzen Schilderung des Anliegens.

Bereits hierbei können die wesentlichen Fragestellungen benannt werden.

2. Übersendung der Unterlagen

Anschließend können die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden.

Hierzu gehören beispielsweise:

  • Versicherungsvertrag,

  • Nachträge,

  • Leistungsabrechnungen,

  • Schreiben des Versicherers,

  • medizinische Unterlagen, soweit relevant.

3. Erste rechtliche Prüfung

Nach Sichtung der Unterlagen erfolgt eine erste rechtliche Einordnung des Sachverhalts.

Dabei wird geprüft, welche Fragestellungen bestehen und welche rechtlichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind.

4. Besprechung der Ergebnisse

Die Ergebnisse der Prüfung können anschließend erläutert und die individuelle Situation bewertet werden.

Dabei können auch mögliche weitere Schritte besprochen werden.

5. Entscheidung über das weitere Vorgehen

Auf Grundlage der rechtlichen Einschätzung kann entschieden werden, ob und welche weiteren Maßnahmen sinnvoll erscheinen.

Welche Vorteile bietet eine strukturierte Prüfung?

Eine anwaltliche Anfrage kann dazu beitragen,

  • die eigene Situation besser zu verstehen,

  • rechtliche Fragestellungen einzuordnen,

  • Unsicherheiten zu reduzieren,

  • mögliche Handlungsoptionen zu erkennen,

  • fundierte Entscheidungen zu treffen.

Häufige Fragen

Muss bereits ein Streitfall vorliegen?

Nein. Viele Anfragen erfolgen bereits im Vorfeld, um bestehende Fragen zu klären.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dies hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Häufig sind Versicherungsverträge, Schreiben des Versicherers und weitere relevante Unterlagen hilfreich.

Wie lange dauert eine Prüfung?

Der Umfang richtet sich nach dem jeweiligen Sachverhalt und den vorliegenden Unterlagen.

Kann eine Anfrage auch bei älteren Verträgen erfolgen?

Ja. Auch langjährig bestehende Versicherungsverträge können Gegenstand einer rechtlichen Prüfung sein.

Fazit

Eine anwaltliche Anfrage zur privaten Krankenversicherung folgt in der Regel einem klar strukturierten Ablauf – von der ersten Kontaktaufnahme über die Sichtung der Unterlagen bis hin zur rechtlichen Einschätzung. Eine transparente Prüfung kann helfen, die eigene Situation besser zu verstehen und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Unsicher, ob Ihre Situation geprüft werden sollte?
Lassen Sie Ihre private Krankenversicherung kostenfrei und unverbindlich prüfen. Bereits eine Ersteinschätzung kann aufzeigen, ob mögliche Tarifalternativen, Beitragsentlastungen oder weitere Handlungsoptionen bestehen könnten. 

Die gesamte Kommunikation kann bequem digital per Telefon, E-Mail oder auch per WhatsApp erfolgen. Ein persönlicher Termin oder eine Anfahrt sind nicht erforderlich. Die Rechtsexperten sind bundesweit für Sie tätig.

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Wer jahrzehntelang Beiträge zahlt, darf erwarten, dass alle Möglichkeiten berücksichtigt werden.

Genau deshalb prüfen Rechtsanwälte bestehende Tarifoptionen, mögliche Rückerstattungen, Risikozuschläge und weitere Entlastungsmöglichkeiten innerhalb Ihrer privaten Krankenversicherung.

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Häufig sind Einsparungen von
mehreren hundert Euro monatlich bei gleichwertigen oder besseren  Leistungen möglich.

Tarifoffenlegung

Anwälte fordern die Offenlegung aller relevanten Tarifoptionen nach § 204 VVG.

Gesundheitsprüfung

Je nach Tarifoption kann ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Abgabe von Laborwerten möglich sein.

Erfolgshonorar

Anwälte verdienen nur, wenn Sie sparen oder sie Ihnen Geld aus unrechtmäßigen Beitrags- 
erhöhungen zurückholen.

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