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PKV-Prüfung nach § 204 VVG

Informationen zum Tarifwechselrecht nach § 204 VVG, zu Tarifalternativen innerhalb der privaten Krankenversicherung sowie zu möglichen Beitragsentlastungen ohne Versicherungswechsel.

Möglichkeiten innerhalb Ihrer bestehenden privaten Krankenversicherung prüfen

Viele privat Krankenversicherte zahlen seit Jahren steigende Beiträge und gehen davon aus, dass sie diese dauerhaft hinnehmen müssen. Dabei kennen viele Versicherte die Möglichkeiten innerhalb ihrer bestehenden privaten Krankenversicherung nicht vollständig.

Das Tarifwechselrecht nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) eröffnet Privatversicherten die Möglichkeit, innerhalb ihrer bestehenden Krankenversicherung alternative Tarifoptionen prüfen zu lassen. Ein vollständiger Wechsel der privaten Krankenversicherung ist hierfür nicht erforderlich.

Ziel einer PKV-Prüfung kann es sein, bestehende Tarifalternativen, Beitragsentlastungen, Leistungsansprüche oder weitere Möglichkeiten innerhalb der aktuellen privaten Krankenversicherung transparent aufzuzeigen.

Was regelt § 204 VVG?

§ 204 VVG regelt das Tarifwechselrecht innerhalb der privaten Krankenversicherung. Versicherte können unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass ihnen alternative Tarifoptionen innerhalb ihres bestehenden Versicherungsunternehmens offengelegt werden.

Viele Versicherer verfügen über zahlreiche Tarifgenerationen und Tarifvarianten, die sich hinsichtlich Beitrag, Selbstbeteiligung und Leistungsumfang unterscheiden können.

Gerade langjährig Versicherte kennen diese Möglichkeiten häufig nicht vollständig oder erhalten hierzu keine umfassende Übersicht.

Warum kann eine PKV-Prüfung sinnvoll sein?

Viele Privatversicherte möchten ihre monatlichen Beiträge reduzieren, ohne ihre bestehende Krankenversicherung aufzugeben.

Dabei stehen häufig folgende Fragen im Mittelpunkt:

  • Gibt es Tarifalternativen innerhalb meiner bestehenden Krankenversicherung?

  • Wurden alle Möglichkeiten nach § 204 VVG berücksichtigt?

  • Bestehen Beitragsentlastungsmöglichkeiten?

  • Werden bestehende Altersrückstellungen korrekt berücksichtigt?

  • Sind vorhandene Risikozuschläge weiterhin gerechtfertigt?

  • Bestehen weitere versicherungsrechtliche Ansprüche?

Eine strukturierte Prüfung kann helfen, diese Fragen nachvollziehbar zu beantworten.

Vorteile einer Prüfung innerhalb der bestehenden PKV

Anders als bei einem vollständigen Versicherungswechsel bleibt die bestehende private Krankenversicherung erhalten.

Dadurch können wichtige Vorteile weiterhin bestehen bleiben:

  • Erhalt der bestehenden Krankenversicherung

  • Berücksichtigung vorhandener Altersrückstellungen

  • Prüfung möglicher Tarifalternativen

  • Transparente Übersicht über vorhandene Möglichkeiten

  • Kein Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen erforderlich

  • Individuelle Bewertung der jeweiligen Ausgangssituation

Gerade für langjährig Privatversicherte mit hohen Beiträgen kann eine solche Prüfung interessante Erkenntnisse liefern.

Welche Punkte können geprüft werden?

Im Rahmen einer PKV-Prüfung können unter anderem folgende Themen berücksichtigt werden:

Tarifalternativen nach § 204 VVG

Prüfung möglicher Tarifwechseloptionen innerhalb des bestehenden Versicherungsunternehmens.

Beitragsentwicklungen

Bewertung bisheriger und möglicher zukünftiger Beitragsentwicklungen.

Risikozuschläge

Prüfung, ob bestehende Risikozuschläge weiterhin gerechtfertigt sind.

Altersrückstellungen

Überprüfung der Berücksichtigung vorhandener Altersrückstellungen.

Leistungsansprüche

Prüfung möglicher Ansprüche gegenüber der privaten Krankenversicherung.

Beitragsentlastungsmöglichkeiten

Ermittlung möglicher Optionen zur langfristigen Beitragsentlastung innerhalb der bestehenden Versicherung.

Für wen kann eine PKV-Prüfung interessant sein?

Eine Prüfung nach § 204 VVG kann insbesondere für Versicherte sinnvoll sein, die:

  • seit vielen Jahren privat krankenversichert sind,

  • hohe monatliche Beiträge zahlen,

  • wiederholt Beitragserhöhungen erhalten haben,

  • keinen vollständigen Versicherungswechsel wünschen,

  • ihre Altersrückstellungen erhalten möchten,

  • ihre Möglichkeiten innerhalb der bestehenden Versicherung vollständig kennen möchten.

Häufige Fragen zur PKV-Prüfung nach § 204 VVG

Muss ich meine private Krankenversicherung wechseln?

Nein. Eine Prüfung nach § 204 VVG bezieht sich auf mögliche Tarifalternativen innerhalb des bestehenden Versicherungsunternehmens.

Bleiben Altersrückstellungen erhalten?

Altersrückstellungen werden bei Tarifwechseln innerhalb des bestehenden Versicherers grundsätzlich berücksichtigt und spielen bei der Prüfung eine wichtige Rolle.

Kann jeder Versicherte Beiträge reduzieren?

Ob und welche Möglichkeiten bestehen, hängt immer von den individuellen Vertragsbedingungen sowie den verfügbaren Tarifalternativen ab.

Werden Leistungen automatisch reduziert?

Eine Prüfung dient zunächst dazu, vorhandene Möglichkeiten transparent darzustellen. Welche Option letztlich gewählt wird, entscheidet ausschließlich der Versicherte.

Fazit

Viele Privatversicherte kennen ihre Möglichkeiten innerhalb der bestehenden Krankenversicherung nicht vollständig. Eine PKV-Prüfung nach § 204 VVG kann helfen, Tarifalternativen, Beitragsentlastungen und weitere Optionen nachvollziehbar zu prüfen.

Insbesondere langjährig Versicherte mit hohen Beiträgen können von einer strukturierten Prüfung profitieren, um ihre Möglichkeiten innerhalb der bestehenden privaten Krankenversicherung besser zu verstehen und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Unsicher, ob Ihre Situation geprüft werden sollte?
Lassen Sie Ihre private Krankenversicherung kostenfrei und unverbindlich prüfen. Bereits eine Ersteinschätzung kann aufzeigen, ob mögliche Tarifalternativen, Beitragsentlastungen oder weitere Handlungsoptionen bestehen könnten. 

Die gesamte Kommunikation kann bequem digital per Telefon, E-Mail oder auch per WhatsApp erfolgen. Ein persönlicher Termin oder eine Anfahrt sind nicht erforderlich. Wir sind bundesweit für Sie tätig.

Wer jahrzehntelang Beiträge zahlt, darf erwarten, dass alle Möglichkeiten berücksichtigt werden.

Genau deshalb prüfen wir bestehende Tarifoptionen, mögliche Rückerstattungen, Risikozuschläge und weitere Entlastungsmöglichkeiten innerhalb Ihrer privaten Krankenversicherung.

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mehreren hundert Euro monatlich bei gleichwertigen oder besseren  Leistungen möglich.

Tarifoffenlegung

Wir fordern die Offenlegung aller relevanten Tarifoptionen nach § 204 VVG.

Gesundheitsprüfung

Je nach Tarifoption kann ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Abgabe von Laborwerten möglich sein.

Erfolgshonorar

Wir verdienen nur, wenn Sie sparen oder wir Ihnen Geld aus unrechtmäßigen Beitrags- 
erhöhungen zurückholen.

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