Unterschied Basistarif und Standardtarif in der privaten Krankenversicherung
Basistarif und Standardtarif werden häufig miteinander verwechselt.
Diese Seite erläutert die wesentlichen Unterschiede.
Basistarif oder Standardtarif – Welche Unterschiede bestehen?
Viele privat Krankenversicherte stoßen im Zusammenhang mit steigenden Beiträgen oder Tarifwechselmöglichkeiten auf die Begriffe Basistarif und Standardtarif.
Nicht selten werden beide Tarifarten miteinander verwechselt. Tatsächlich handelt es sich jedoch um unterschiedliche Tarifmodelle mit verschiedenen Voraussetzungen, Leistungsumfängen und Zielsetzungen.
Wer sich mit einem Wechsel in den Basistarif oder Standardtarif beschäftigt, sollte die jeweiligen Unterschiede genau kennen und die Auswirkungen auf den eigenen Versicherungsschutz sorgfältig prüfen.
Häufige Fragen vorab
1. Sind die Leistungen im Standardtarif der privaten Krankenversicherung mit denen der gesetzlichen Krankenkasse vergleichbar?
Nicht vollständig. Der Standardtarif orientiert sich zwar am Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), kann jedoch in einzelnen Leistungsbereichen Einschränkungen enthalten. Je nach Leistung, beispielsweise bei Rehabilitationsmaßnahmen, Psychotherapie oder Zahnersatz, können Unterschiede gegenüber der GKV bestehen.
2. Entspricht der Basistarif dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung?
Der Basistarif muss gesetzlich einen Leistungsumfang bieten, der mit der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich vergleichbar ist. Dennoch können sich in der Praxis Unterschiede ergeben, etwa bei der ärztlichen Abrechnung oder der Bereitschaft einzelner Leistungserbringer, Patienten im Basistarif zu behandeln.
3. Warum kann die ärztliche Versorgung im Basis- oder Standardtarif schwieriger sein?
Im Basis- und insbesondere im Standardtarif gelten besondere Vergütungsregelungen für Ärzte. Diese liegen häufig unter den üblichen Vergütungssätzen der privaten Krankenversicherung. Dadurch kann es vorkommen, dass einzelne Ärzte oder Praxen die Behandlung nur eingeschränkt anbieten oder Patienten an andere Leistungserbringer verweisen.
4. Sollte man vor einem Wechsel in den Basis- oder Standardtarif andere Tarifalternativen prüfen?
Ja. Ein Wechsel in den Basis- oder Standardtarif sollte erst erfolgen, nachdem alle internen Tarifwechselmöglichkeiten innerhalb der privaten Krankenversicherung geprüft wurden. Häufig lassen sich durch einen Tarifwechsel nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Beiträge reduzieren, ohne auf den bisherigen Leistungsumfang oder wichtige Leistungsbestandteile verzichten zu müssen.
5. Ist der Basis- oder Standardtarif immer die beste Lösung bei steigenden Beiträgen?
Nein. Der Basis- oder Standardtarif sollte in vielen Fällen erst die letzte Option sein. Vorher empfiehlt sich eine individuelle Prüfung der bestehenden Tarifalternativen innerhalb der privaten Krankenversicherung. Oft lassen sich bezahlbare Tarife mit einem deutlich besseren Leistungsumfang finden als im Basis- oder Standardtarif.
Was ist der Basistarif?
Der Basistarif ist ein gesetzlich geregelter Tarif innerhalb der privaten Krankenversicherung.
Er wurde geschaffen, um privat Krankenversicherten einen Krankenversicherungsschutz zu ermöglichen, dessen Leistungsumfang sich grundsätzlich am Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert.
Der Basistarif steht bestimmten Versichertengruppen offen und soll eine medizinische Grundversorgung sicherstellen.
Was ist der Standardtarif?
Der Standardtarif ist ebenfalls ein besonderer Tarif innerhalb der privaten Krankenversicherung.
Er wurde bereits vor Einführung des Basistarifs geschaffen und steht nur bestimmten langjährig privat Krankenversicherten offen.
Der Standardtarif verfolgt das Ziel, bestimmten Versicherten eine beitragsbegrenzte Alternative innerhalb der privaten Krankenversicherung anzubieten.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen Basistarif und Standardtarif
Zugangsvoraussetzungen
Basistarif
Der Basistarif steht unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen verschiedenen Gruppen privat Krankenversicherter offen.
Die Zugangsmöglichkeiten richten sich nach den gesetzlichen Regelungen zum Basistarif.
Standardtarif
Der Standardtarif steht nur bestimmten Versichertengruppen offen.
Nicht jeder privat Krankenversicherte kann in den Standardtarif wechseln. Die Voraussetzungen unterscheiden sich von denen des Basistarifs.
Leistungsumfang
Basistarif
Der Leistungsumfang orientiert sich grundsätzlich am Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ziel ist die Sicherstellung einer medizinischen Grundversorgung innerhalb der privaten Krankenversicherung.
Standardtarif
Der Standardtarif verfügt über eigene tarifliche Leistungsregelungen.
Je nach Vertrag und Versicherungsunternehmen können Unterschiede zum Basistarif bestehen.
Kostenbeteiligungen und Eigenanteile
Basistarif
Je nach Ausgestaltung des Versicherungsschutzes können Kostenbeteiligungen und Eigenanteile eine Rolle spielen.
Die konkreten Regelungen richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den jeweiligen Tarifbedingungen.
Standardtarif
Auch im Standardtarif können Kostenbeteiligungen und Eigenanteile vorgesehen sein.
Die Regelungen können sich von den Vorgaben des Basistarifs unterscheiden.
Beitragshöhe
Basistarif
Die Beitragsgestaltung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des Basistarifs.
Standardtarif
Für den Standardtarif gelten eigene Regelungen.
Welche Beitragshöhe sich im Einzelfall ergibt, hängt von der individuellen Situation des Versicherten ab.
Zielsetzung
Basistarif
Der Basistarif soll einen Krankenversicherungsschutz gewährleisten, der sich grundsätzlich am Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert.
Standardtarif
Der Standardtarif wurde geschaffen, um bestimmten Versichertengruppen eine beitragsbegrenzte Tarifalternative innerhalb der privaten Krankenversicherung anzubieten.
Ist der Basistarif automatisch besser als der Standardtarif?
Nein.
Welche Tarifvariante im Einzelfall sinnvoll erscheint, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Hierzu können insbesondere gehören:
-
Alter des Versicherten,
-
bisheriger Versicherungsschutz,
-
individuelle Lebenssituation,
-
gewünschter Leistungsumfang,
-
wirtschaftliche Rahmenbedingungen,
-
langfristige Beitragsentwicklung.
Eine pauschale Empfehlung ist daher nicht möglich.
Gibt es Alternativen zum Basistarif und Standardtarif?
Ja.
Viele Versicherte gehen davon aus, dass der Basistarif oder Standardtarif die einzigen Möglichkeiten zur Reduzierung der Versicherungsbeiträge darstellen.
In der Praxis können jedoch – abhängig vom Versicherungsunternehmen und den individuellen Vertragsbedingungen – weitere Tarifalternativen innerhalb der bestehenden privaten Krankenversicherung bestehen.
Insbesondere Tarifwechselmöglichkeiten nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sollten vor einer Entscheidung geprüft werden.
Je nach Versicherungsunternehmen können leistungsstärkere oder wirtschaftlich attraktivere Tarifalternativen verfügbar sein.
Häufige Fragen
Kann jeder privat Versicherte in den Standardtarif wechseln?
Nein. Für den Standardtarif gelten besondere Voraussetzungen.
Kann jeder privat Versicherte in den Basistarif wechseln?
Ob die Voraussetzungen erfüllt werden, hängt von der jeweiligen persönlichen und versicherungsrechtlichen Situation ab.
Ist der Basistarif immer günstiger als der Standardtarif?
Nicht zwingend. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen sich ergeben, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Gibt es auch andere Tarifalternativen?
Ja. Abhängig vom Versicherungsunternehmen und den individuellen Vertragsbedingungen können weitere Tarifoptionen innerhalb der privaten Krankenversicherung bestehen.
Sollte vor einem Wechsel eine Prüfung erfolgen?
Eine individuelle Prüfung kann helfen, die Auswirkungen eines Tarifwechsels besser zu verstehen und mögliche Alternativen zu bewerten.
Für wen kann eine Prüfung sinnvoll sein?
Eine Prüfung kann insbesondere für Versicherte interessant sein, die
-
steigende Beiträge erhalten haben,
-
sich zwischen Basistarif und Standardtarif informieren möchten,
-
Alternativen innerhalb ihrer privaten Krankenversicherung prüfen möchten,
-
ihren bestehenden Versicherungsschutz möglichst erhalten möchten,
-
eine unabhängige rechtliche Einschätzung wünschen.
Fazit
Basistarif und Standardtarif verfolgen unterschiedliche Ziele und unterliegen unterschiedlichen Voraussetzungen. Sie unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich Zugangsmöglichkeiten, Leistungsumfang, Kostenbeteiligungen und Beitragsgestaltung.
Welche Tarifform im Einzelfall sinnvoll ist und ob möglicherweise weitere Tarifalternativen innerhalb der bestehenden privaten Krankenversicherung bestehen, hängt von der individuellen Situation des Versicherten ab. Eine anwaltliche Prüfung kann helfen, die vorhandenen Möglichkeiten transparent darzustellen und fundierte Entscheidungen zu treffen.
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