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Tarifwechsel oder Versicherungswechsel – Was ist der Unterschied?

Ein Tarifwechsel und ein Versicherungswechsel verfolgen unterschiedliche Ziele.

Hier werden die wichtigsten Unterschiede erklärt.

Private Krankenversicherung wechseln oder bestehenden Tarif überprüfen?

Viele privat Krankenversicherte stellen sich bei steigenden Beiträgen die Frage, ob sie ihre Krankenversicherung wechseln sollten.

Dabei werden die Begriffe Tarifwechsel und Versicherungswechsel häufig miteinander verwechselt. Tatsächlich handelt es sich um zwei völlig unterschiedliche Möglichkeiten, die jeweils eigene Vor- und Nachteile haben können.

Welche Lösung im Einzelfall sinnvoll erscheint, hängt von der individuellen Vertragssituation und den persönlichen Zielen des Versicherten ab.

Was bedeutet ein Tarifwechsel?

Bei einem Tarifwechsel bleibt das bestehende Versicherungsunternehmen erhalten.

Geändert wird lediglich der Tarif innerhalb der bestehenden privaten Krankenversicherung.

Versicherter und Versicherungsunternehmen bleiben identisch.

Je nach Vertragssituation können dabei unterschiedliche Tarifalternativen innerhalb des Versicherungsunternehmens geprüft werden.

Was bedeutet ein Versicherungswechsel?

Bei einem Versicherungswechsel wird der bestehende Vertrag beendet und ein neuer Vertrag bei einem anderen Versicherungsunternehmen abgeschlossen.

Dabei wird nicht lediglich ein Tarif gewechselt, sondern die gesamte private Krankenversicherung verändert.

Ein Versicherungswechsel kann weitreichende Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und die zukünftige Vertragsgestaltung haben.

Die wichtigsten Unterschiede im Überblick

Tarifwechsel

  • Versicherungsunternehmen bleibt bestehen

  • bestehendes Vertragsverhältnis bleibt erhalten

  • Tarif innerhalb des Versicherers wird geprüft

  • mögliche Tarifalternativen innerhalb der Gesellschaft

  • Regelungen des § 204 VVG können relevant sein

Versicherungswechsel

  • Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen

  • neuer Versicherungsvertrag

  • neue Tarifwelt

  • neue Vertragsgrundlagen

  • individuelle Voraussetzungen des neuen Versicherers

Welche Vorteile kann ein Tarifwechsel bieten?

Je nach individueller Situation können folgende Aspekte von Bedeutung sein:

  • Verbleib beim bisherigen Versicherungsunternehmen

  • Prüfung vorhandener Tarifalternativen

  • Transparenz über bestehende Möglichkeiten

  • Anpassung des Versicherungsschutzes an die aktuelle Lebenssituation

Welche Vorteile tatsächlich bestehen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Welche Risiken können bei einem Versicherungswechsel bestehen?

Ein Versicherungswechsel sollte sorgfältig geprüft werden.

Je nach Situation können unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen sein.

Hierzu können beispielsweise gehören:

  • langfristige Auswirkungen auf den Versicherungsschutz

  • Unterschiede bei Tarifleistungen

  • individuelle Vertragsbedingungen

  • wirtschaftliche Folgen eines Wechsels

Welche Bedeutung diese Faktoren im Einzelfall haben, sollte individuell geprüft werden.

Welche Rolle spielt § 204 VVG?

§ 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt unter anderem die Möglichkeit eines Tarifwechsels innerhalb des bestehenden Versicherungsunternehmens.

Viele Versicherte kennen diese Möglichkeit nicht und beschäftigen sich zunächst ausschließlich mit einem Versicherungswechsel.

Vor einer Entscheidung kann es sinnvoll sein, bestehende Tarifalternativen innerhalb des aktuellen Versicherungsunternehmens zu prüfen.

Häufige Fragen

Ist ein Tarifwechsel dasselbe wie ein Versicherungswechsel?

Nein. Bei einem Tarifwechsel bleibt das Versicherungsunternehmen bestehen. Bei einem Versicherungswechsel wird ein neuer Vertrag bei einem anderen Versicherer abgeschlossen.

Muss ich bei steigenden Beiträgen automatisch die Versicherung wechseln?

Nein. Häufig lohnt sich zunächst die Prüfung möglicher Tarifalternativen innerhalb des bestehenden Versicherungsunternehmens.

Ist ein Tarifwechsel immer sinnvoller?

Welche Lösung sinnvoll erscheint, hängt von der individuellen Vertragssituation und den persönlichen Zielen des Versicherten ab.

Sollte vor einer Entscheidung eine Prüfung erfolgen?

Ja. Eine individuelle Prüfung kann helfen, die Auswirkungen verschiedener Optionen besser zu verstehen.

Für wen kann eine Prüfung sinnvoll sein?

Eine Prüfung kann insbesondere für Versicherte interessant sein, die

  • steigende Beiträge erhalten haben,

  • über einen Wechsel nachdenken,

  • Tarifalternativen prüfen möchten,

  • ihren Versicherungsschutz bewerten möchten,

  • eine unabhängige rechtliche Einschätzung wünschen.

Fazit

Tarifwechsel und Versicherungswechsel sind zwei unterschiedliche Möglichkeiten, auf Veränderungen innerhalb der privaten Krankenversicherung zu reagieren. Welche Lösung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von den individuellen Vertragsbedingungen, den persönlichen Zielen und den verfügbaren Alternativen ab. Eine anwaltliche Prüfung kann helfen, die vorhandenen Möglichkeiten transparent darzustellen und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Unsicher, ob Ihre Situation geprüft werden sollte?
Lassen Sie Ihre private Krankenversicherung kostenfrei und unverbindlich prüfen. Bereits eine Ersteinschätzung kann aufzeigen, ob mögliche Tarifalternativen, Beitragsentlastungen oder weitere Handlungsoptionen bestehen könnten. 

Die gesamte Kommunikation kann bequem digital per Telefon, E-Mail oder auch per WhatsApp erfolgen. Ein persönlicher Termin oder eine Anfahrt sind nicht erforderlich. Wir sind bundesweit für Sie tätig.

Wer jahrzehntelang Beiträge zahlt, darf erwarten, dass alle Möglichkeiten berücksichtigt werden.

Genau deshalb prüfen wir bestehende Tarifoptionen, mögliche Rückerstattungen, Risikozuschläge und weitere Entlastungsmöglichkeiten innerhalb Ihrer privaten Krankenversicherung.

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Tarifoffenlegung

Wir fordern die Offenlegung aller relevanten Tarifoptionen nach § 204 VVG.

Gesundheitsprüfung

Je nach Tarifoption kann ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Abgabe von Laborwerten möglich sein.

Erfolgshonorar

Wir verdienen nur, wenn Sie sparen oder wir Ihnen Geld aus unrechtmäßigen Beitrags- 
erhöhungen zurückholen.

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